1. Nur die im § 260 Abs 1 StPO aufgezählten Aussprüche müssen in der Verkündung und in der Ausfertigung des Urteils übereinstimmen.
2. Keine Bindung des Gerichts an die verkündeten Entscheidungsgründe.
…Z 5 u 5a StPO“ betrachtet, auf die mündliche Urteilsbegründung Bezug nimmt (zu deren Irrelevanz im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde siehe RIS Justiz RS0098421 sowie Danek/Mann , WK StPO § 268 Rz 8) substratlos vorbringt, das Referat der entscheidenden Tatsachen im Urteilstenor (§ 260 Abs …
…Tatsachenrüge). Die auf die mündliche Urteilsbegründung bezogene Beschwerdeargumentation verkennt, dass diese im Nichtigkeitsverfahren, dessen Bezugspunkt die schriftliche Urteilsausfertigung ist, irrelevant ist (vgl RIS Justiz RS0123342, RS0098421). Ebenso wenig kann aus einem Vergleich der Urteilsgründe mit jenen des Urteils betreffend den abgesondert verfolgten Mittäter Nichtigkeit abgeleitet werden (RIS Justiz RS0099892 [T10]; Ratz…
…der Nichtanwendung des § 43 Abs 1 StGB von den schriftlich ausgefertigten Entscheidungsgründen ab, spricht keinen Nichtigkeitsgrund an (RIS Justiz RS0123342 [T1], vgl RS0098421 [T1]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 280; Danek/Mann , WK StPO § 268 Rz 8; Fabrizy/Kirchbacher , StPO 14 § …
…Verkündung des Erkenntnisses nunmehr absichtliches Verhalten vorgeworfen, schon deshalb nicht aufgezeigt, weil eine Bindung des Disziplinarrats an die verkündeten Entscheidungsgründe nicht besteht (vgl RIS Justiz RS0098421). Mit dem weiteren Berufungsvorbringen einer „massiven Verletzung des Art 6 Abs 1 MRK“ wegen der unterbliebenen Vernehmung der Veronika M***** im…
…Ansicht des Disziplinarrats, die gegenständlichen Strafanzeigen stünden nicht im Zusammenhang mit der Einbringlichmachung offener Honorarforderungen, spricht die Berufung keinen Nichtigkeitsgrund an (RIS Justiz RS0123342 [T1], RS0098421; Ratz , WK StPO § 281 Rz 280; Danek/Mann , WK-StPO § 268 Rz 8). Davon abgesehen bezieht sie sich insoweit…
…im § 260 Abs 1 StPO aufgezählten Aussprüche müssen dabei in der Verkündung und in der Ausfertigung des Urteils übereinstimmen (vgl RIS Justiz RS0098421). [5] Indem entgegen dem gemäß § 268 StPO verkündeten Urteil über B* (vgl neuerlich ON 229 S 15, ON 232 S…
…aus Z 5 beachtlicher Begründungsmangel nicht behauptet. Bei der Ausfertigung des Urteils besteht übrigens keine Bindung des Gerichts an die verkündeten Entscheidungsgründe (RIS-Justiz RS0098421; Danek , WK-StPO § 268 Rz 8). Die Tatrichter gründeten den Freispruch auf die Verneinung gerichtlicher Zuständigkeit zur Ahndung der dem Angeklagten*****angelasteten…
…verkündeten Erkenntnisses nicht angeführt worden, kann schon deshalb auf sich beruhen, weil eine Bindung des Disziplinarrats an die verkündeten Entscheidungsgründe nicht besteht (vgl RIS Justiz RS0098421) und das Berufungsgericht einen eigenständigen Ausspruch zu fällen hat, der an die Stelle des von einem Berufungspunkt betroffenen Ausspruchs tritt ( Fabrizy/Kirchbacher , StPO 14 §…
…StPO) wichen (in Bezug auf einen Strafzumessungsgrund) von der mündlichen Entscheidungsbegründung (§ 268 StPO) ab, spricht keinen Nichtigkeitsgrund an (RIS Justiz RS0123342 [T1] und RS0098421). [9] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – gemäß § 285d Abs 1 StPO bereits bei der…
…ordentlichen Rechtsmitteln ist stets nur die Urteilsausfertigung (§ 270 StPO) und nicht ein davon abweichender Inhalt der Urteilsbegründung (RIS-Justiz RS0123342 [T1], vgl RS0098421 [T1]; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 280; Danek/Mann , WK-StPO § 268 Rz 8; Kirchbacher , StPO 15 § 260 Rz 1). Bei der…
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