JudikaturOGH

RS0079743 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2013

Wer außerhalb der juristischen Person auch deren Organ wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch nimmt, hat in der Regel zu beweisen beziehungsweise zu bescheinigen, dass das Organ auch selbst hiefür verantwortlich ist.

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