Wer außerhalb der juristischen Person auch deren Organ wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch nimmt, hat in der Regel zu beweisen beziehungsweise zu bescheinigen, dass das Organ auch selbst hiefür verantwortlich ist.
…begangen wurde - dass es trotz Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes nicht dagegen eingeschritten ist (4 Ob 377/79 = SZ 52/131 - Starportrait; RIS Justiz RS0079743; zuletzt etwa 4 Ob 118/08v = EvBl LS 2009/13). Kann jedoch im Einzelfall schon aus der Art des Verstoßes mit großer Wahrscheinlichkeit auf die…
…Geschäftsführer schließen lassen, ist es deren Sache darzutun, dass sie dennoch ohne ihr Verschulden daran gehindert waren, dagegen einzuschreiten (RIS-Justiz RS0079491 [T 9]; RS0079743; 4 Ob 79/12i). Dem Erstbeklagten ist es im vorliegenden Fall nicht gelungen, darzutun, warum er als Geschäftsführer der Zweitbeklagten nicht für den…
…Bauarbeiten durchgeführt worden sind. 3. Die Beklagten sind als Prokuristen jener Gesellschaft, die das streitverfangene Bauvorhaben verwirklicht hat, Adressaten des Unterlassungsgebots (vgl RIS Justiz RS0079743). Dessen Formulierung kommt keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zu. Bei der Fassung des Unterlassungsgebots ist immer auf die Umstände des einzelnen Falls abzustellen (RIS…
…Handlung im Betrieb des Unternehmens von jemand anderem begangen wurde dass es trotz Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes nicht dagegen eingeschritten ist (RIS Justiz RS0079743). Das Vorliegen eines solchen Sachverhalts hat das Berufungsgericht in vertretbarer Weise verneint. 13.1. Juristische Personen können Störer, Mittäter, Anstifter oder Gehilfen nur aufgrund des…
…GmbH schließen lassen, ist es sodann Sache der Geschäftsführer, darzutun, dass sie dennoch ohne ihr Verschulden daran gehindert waren, gegen den Wettbewerbsverstoß einzuschreiten (RIS-Justiz RS0079743). Von diesen - auch bei Markenverletzungen anzuwendenden - Grundsätzen ist das Rekursgericht nicht abgewichen, wenn es auch die Verantwortlichkeit des Zweitbeklagten bejaht hat: Dieser ist Alleingesellschafter und…
…Verantwortlichkeit der Geschäftsführer schließen lassen, ist es deren Sache darzutun, dass sie dennoch ohne ihr Verschulden daran gehindert waren, dagegen einzuschreiten (RIS-Justiz RS0079491 [T9]; RS0079743). Dem Beklagten ist es im vorliegenden Fall nicht gelungen darzutun, warum er als einziger Geschäftsführer nicht für den Wettbewerbsverstoß einzustehen hätte. 3. Fassung des…
…kommt es zu einer Beweislastumkehr. In diesem Fall hat das Organ darzutun, dass es ohne sein Verschulden daran gehindert war, gegen den Verstoß einzuschreiten (vgl RS0079743 [T9]; Majchrzak in Kucsko/Schumacher , marken.schutz 3 § 51 Rz 27). Nach diesen Grundsätzen reicht das unbestrittene Vorbringen des Klägers – jedenfalls im…
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