RS0041357 – OGH Rechtssatz
Die Rechtskraftwirkung eines Urteils erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruches und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen.
…und dessen Tragweite erforderlich ist, sind die Entscheidungsgründe heranzuziehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang der Rechtskraftwirkung des abweisenden Urteils festgestellt werden soll (RS0041357; RS0043259; RS0000300). Die Tatsachenfeststellungen eines Urteils können jedoch nicht in Rechtskraft erwachsen, sodass diese in einem Folgeprozess auch nicht bindend sind. Ebenso kommt der Entscheidung…
…erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen ( RS0041357 ; RS0043259 ). Hier lag eine offene Teileinklagung im Vorverfahren vor, die die Geltendmachung weiterer Beträge nicht hindert. Entgegen der Auffassung des Erstgerichtes erfolgte auch keine abschließende…
…Rechtskraft, deren Grenzen aus Gründen der Entscheidungsharmonie nicht ausgeweitet werden dürfen ( RS0102102 ). Die Rechtskraftwirkung eines Urteils erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Spruch der Entscheidung ( RS0041357 [T1]), die Gründe bleiben dagegen in aller Regel von der Bindungswirkung ausgegrenzt. 2. Die im Parallelverfahren vom Kläger gegen die Beklagte als Alleinerbin nach dem…
…zwar zulässig ( Danzl , Geo 11 § 545 Anm 12), doch müssen deshalb die Entscheidungsgründe herangezogen werden, um die Reichweite des Ausspruchs zu bestimmen ( RS0041357 ; RS0000300 ; vgl auch 4 Ob 42/15b [Pkt 1.3]). 1.3 Das angefochtene Urteil lässt nicht erkennen, dass sich das Erstgericht mit der…
…herangezogenen Rechtsgrund (vgl 4 Ob 53/25k mwN). Entscheidungselemente wie die Tatsachenfeststellungen sind hingegen für sich allein nicht der Rechtskraft fähig ( RS0041285 [T4]; RS0041357 [T7]; RS0041342 [T4]; RS0118570 [T1]), sodass diesen für spätere Verfahren auch keine Bindungswirkung zukommt (vgl RS0036826 ; RS0123760 [T2]). [19] 3.1 Im Vorprozess waren die…
…T5]). Eine dieser Ausnahmen liegt hier nicht vor. [9] 3.3. Das Ausmaß der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils wird grundsätzlich durch den Urteilsspruch bestimmt (RS0041331; RS0041357), zu dessen Individualisierung und Auslegung auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen sind. Dies gilt vor allem dann, wenn der Umf ang der Rechtskraftwirkung eines abweisenden Urteils festgestellt…
…als Vorfrage zu beurteilen war, kommt der Entscheidung dieser Vorfrage im Vorprozess keine bindende Wirkung zu (RS0042554). Lediglich der Spruch des Urteils entfaltet Bindungswirkung (RS0041331, RS0041357). Demgegenüber können die Entscheidungsgründe nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nur zur Auslegung und Individualisierung des Spruchs herangezogen werden (RS0041357). Die Grenzen der materiellen Rechtskraft…
…isoliert) nicht rechtskraftfähig (RIS Justiz RS0041285). Für die Auslegung der Tragweite des Spruchs sind allerdings nach ständiger Rechtsprechung auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0000300, RS0041357). Auf die Entscheidungsgründe und damit die Tatsachenfeststellungen erstreckt sich die materielle Rechtskraft daher (jedenfalls) so weit, als diese zur Auslegung und zur Individualisierung des Spruchs…
…isoliert) nicht rechtskraftfähig (RIS Justiz RS0041285). Für die Auslegung der Tragweite des Spruchs sind allerdings nach ständiger Rechtsprechung auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0000300; RS0041357). Auf die Entscheidungsgründe und damit die Tatsachenfeststellungen erstreckt sich die materielle Rechtskraft daher (jedenfalls) so weit, als diese zur Auslegung und zur Individualisierung des Spruchs…
…69/54; RIS Justiz RS0102102, 17 Ob 28/09f). Das Ausmaß der Bindungswirkung wird grundsätzlich nur durch den Urteilsspruch bestimmt (RIS Justiz RS0041331; RS0041357); für dessen Auslegung sind erforderlichenfalls die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0043259, RS0041357, RS0000300). Nach dem herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff liegt der gleiche Streitgegenstand nur…
…zwingend in den Spruch aufgenommen werden. Der sachliche Umfang der Rechtskraft kann insofern auch durch einen Rückgriff auf die Entscheidungsgründe ermittelt werden (RIS Justiz RS0043259, RS0041357, RS0000300). Eine Änderung der Verhältnisse könnte in weiterer Folge mit einem Aufhebungsantrag nach § 399 Abs 1 Z 2 EO geltend gemacht werden (17 Ob…
…grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357; RS0043259; RS0041454; RS0000300 [T6]). Für die Auslegung des Punktes 6. des Schiedsspruchs, dessen Text einschließlich des Textes der darin enthaltenen Verweisungen auf § …
…und zwar auf den Spruch; nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357; RS0043259). Wenn hingegen bestimmte Tatsachen im Vorprozess nicht den Hauptgegenstand des Verfahrens bildeten, sondern lediglich eine Vorfrage darstellten, dann kommt der Entscheidung dieser Vorfrage im…
…nach herrschender Auffassung die Bindungswirkung so weit auch auf die Entscheidungsgründe einschließlich der Tatsachenfeststellungen, als sie zur Individualisierung des Urteilsspruchs notwendig sind (RIS Justiz RS0112731; RS0041357; Fasching / Klicka aaO Rz 74). Sie erfasst also jenes Tatsachenvorbringen, das zur Vervollständigung oder Entkräftung des rechtserzeugenden Sachverhalts diente, aus dem das erste Urteilsbegehren…
…Für die Reichweite der Bindung ist grundsätzlich der Spruch der älteren Entscheidung maßgebend; für dessen Auslegung sind aber erforderlichenfalls die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS-Justiz RS0043259, RS0041357, RS0000300). Im vorliegenden Fall erfasst der in der älteren Entscheidung enthaltene, an sich unklare Begriff der „gesamten Beteiligungserträgnisse" nach den Gründen dieser Entscheidung jedenfalls…
…abweisenden Urteils festgestellt werden soll, sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung und Individualisierung der rechtskräftigen Entscheidung heranzuziehen (2 Ob 358/97d; RIS Justiz RS0041357 [T9]). Die rechtskräftige Verneinung des geltend gemachten Anspruchs ist auf den vom Gericht zur Abweisung herangezogenen Sachverhalt - den „maßgeblichen Sachverhalt" - beschränkt, hindert aber nicht…
…grundsätzlich nur auf seinen Spruch. Die Entscheidungsgründe sind nur insoweit heranzuziehen, als dies für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist (RIS Justiz RS0041357). Die Revisionswerber zeigen demnach insgesamt keinen tauglichen Grund für die Zulassung ihres außerordentlichen Rechtsmittels auf, das daher als unzulässig zurückzuweisen ist. Einer weiteren Begründung bedarf…
…grundsätzlich nur auf den Spruch; nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357; RS0043259; RS0112731; RS0000300). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rechtskraftwirkung eines abweisenden Urteils festgestellt werden soll (RIS Justiz RS0041331; RS0041305; RS0041357 [T9]; RS0000300 [T9]). Wegen…
…soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen; das gilt insbesondere bei abweisenden Entscheidungen (RIS Justiz RS0041357, RS0041331, RS0043259). Das bedeutet aber nicht, dass rechtlich völlig unerhebliche Erwägungen - hier die Bejahung der Passivlegitimation bei Abweisung der Klage aus anderen Gründen - zu einer…
…materiellen Rechtskraft. Die Rechtkraftwirkung eines Urteiles erstrecke sich grundsätzlich nur auf den Spruch. Die Gründe der Entscheidung blieben von der Bindungswirkung gewöhnlich ausgegrenzt (RIS-Justiz RS0041357). Die Feststellung von Tatsachen erfolge in jedem Rechtsstreit ohne Bindung an die Beurteilung in einem Vorprozess (RIS-Justiz RS0036826). Nur soweit es für die Individualisierung…
…besteht jedoch - wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (zuletzt: 10 ObS 176/02h mwN) - jedenfalls nicht (RIS Justiz RS0041157; RS0041357 [T6]). Nichts anderes kann für von der Revisionswerberin angesprochene Frage der Arbeitsfähigkeit der Versicherten gelten. Dass das Berufungsgericht die Frage, ob der von der Klägerin…
…soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen; das gilt insbesondere bei abweisenden Entscheidungen (RIS Justiz RS0041357, RS0041331, RS0043259). Mit einem Feststellungsurteil (hier vom 19. 2. 1997) wird die Ersatzpflicht des Haftenden festgelegt, nicht aber, welche künftigen Schäden von ihm…
…erstreckt sich nach herrschender Auffassung so weit auch auf die Entscheidungsgründe einschließlich der Tatsachenfeststellungen, als sie zur Individualisierung des Urteilsspruchs notwendig sind (RIS-Justiz RS0112731, RS0041357). Sie erfasst jenes Tatsachenvorbringen, das zur Vervollständigung oder Entkräftung des rechtserzeugenden Sachverhalts diente, aus dem das erste Urteilsbegehren abgeleitet wurde (RIS-Justiz RS0039843 [T3]). Eine…
…der Tatsachenfeststellungen, als sie zur Individualisierung des Urteilsspruchs notwendig sind ( Klauser/Kodek ZPO 14 § 411 ZPO E 65 mwN; RIS Justiz RS00112731; RS0041357). Sie erfasst jenes Tatsachenvorbringen, das zur Vervollständigung oder Entkräftung des rechtserzeugenden Sachverhalts diente, aus dem das erste Urteilsbegehren abgeleitet wurde (RIS Justiz RS0039843 [T3]). Eine…
…gemachte Ansprüche von der Feststellung erfasst sind; dabei kommt es grundsätzlich auf den Spruch der Entscheidung (hier: entstandene und zukünftig entstehende Schäden) an (RIS Justiz RS0041357). Verjährung liegt somit nicht vor. Die Frage, ob die vor der Veräußerung der Liegenschaft an die Beklagte im Jahr 2003 entstandenen Ansprüche des Klägers…
…Urteils nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357). 2.2. Ein Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs (Grundurteil) entfaltet innerhalb des Rechtsstreits insoweit (innerprozessuale) Bindungswirkung, als die Frage des Anspruchsgrundes nicht neuerlich aufgerollt…
…und zwar auf den Spruch; nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS-Justiz RS0041357; RS0043259). Es wurde bereits dargelegt, dass Gegenstand des Oppositionsurteils nur der betriebene Anspruch sein kann. Für die Individualisierung des für erloschen erklärten Anspruchs ist daher…
…grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357). Eine Bindungswirkung der Vorentscheidung besteht nur, wenn sowohl die Identität der Parteien als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts gegeben ist (RIS Justiz RS0041572). 2. Das Innenverhältnis…
…grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS Justiz RS0041357). Die in der Entscheidung enthaltene Beurteilung von Vorfragen erwächst ebenso wenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichts, die es zur Gewinnung des für die…
…Entscheidung bleiben von der Bindungswirkung gewöhnlich ausgegrenzt. Dies gilt gerade auch für jene Tatsachenfeststellungen, die sich auf den geltend gemachten rechtserzeugenden Sachverhalt beziehen (RIS-Justiz RS0041357). Die in der älteren Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass selbst mangels Identität des Begehrens das Urteil eines Vorprozesses zufolge seiner materiellen Rechtskraft zur inhaltlichen Bindung des…
…Die Entscheidungsgründe und damit die Tatsachenfeststellungen sind aber so weit heranzuziehen, als diese zur Individualisierung des Anspruchs und dessen Tragweite erforderlich sind (RIS-Justiz RS0112731; RS0041357). Insbesondere wenn der Umfang der Rechtskraftwirkung (Bindungswirkung) eines abweisenden Urteils festgestellt werden soll, sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung und Individualisierung der rechtskräftigen Entscheidung heranzuziehen (8…
…Gründe der Entscheidung von der Bindungswirkung ausgegrenzt. Dies gilt gerade auch für jene Tatsachenfeststellungen, die sich auf den geltend gemachten rechtserzeugenden Sachverhalt beziehen (RIS-Justiz RS0041357 [T4]). Die Klägerin hat seinerzeit den Bescheid der beklagten Partei vom 27. 10. 1988 bekämpft, mit dem wegen einer Verbesserung der Unfallfolgen die Dauerrente von…
…einem Urteil, das lediglich über die Verfahrenskosten absprach. Das Ausmaß der Rechtskraft und der Bindungswirkung wird aber nur durch den Urteilsspruch bestimmt (RIS-Justiz RS0041331; RS0041357). Die Frage der Verjährung der hier begehrten Zinsen vom 11. 10. 1989 (Datum des Versäumungsurteils) bis 12. 10. 1997 (drei Jahre vor der neuerlichen Einbringung…
…grundsätzlich nur auf den Spruch. Nur soweit es für die Individualisierung des Anspruches und dessen Tragweite erforderlich ist, sind auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen (RIS-Justiz RS0041357). Es bedarf aber keiner Auslegung des Spruches, wenn daraus der Inhalt der Entscheidung deutlich hervorgeht (SZ 41/103 ua). Dies gilt insbesondere für ein Zahlungsbegehren…
…Bindungswirkung für das Folgeverfahren ohne Bedeutung (RIS Justiz RS0120854). 3.2 Das Ausmaß der Bindungswirkung wird grundsätzlich nur durch den Urteilsspruch bestimmt (RIS Justiz RS0041331, RS0041357); für dessen Auslegung sind erforderlichenfalls die Entscheidungsgründe heranzuziehen, was insbesondere gilt, wenn der Umfang der Rechtskraftwirkung eines abweisenden Urteils festgestellt werden soll (RIS Justiz RS0043259…
…und somit auf die Tatsachenfeststellungen nur soweit erstreckt, als diese zur Individualisierung des Spruchs der Entscheidung notwendig und damit entscheidungswesentlich sind (vgl RIS Justiz RS0112731; RS0041357), während die (sonstigen) Tatsachenfeststellungen, die das Gericht als zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestands benötigt, nicht in Rechtskraft erwachsen (RIS Justiz RS0041342 [T4…
…und damit die Tatsachenfeststellungen nach herrschender Auffassung aber so weit, als diese zur Individualisierung des Spruchs der Entscheidung notwendig und damit entscheidungswesentlich sind (RIS Justiz RS0041357; RS0112731; 1 Ob 47/17v; 3 Ob 5/16f [P 7.1.] mwN). 6.2. Hier ist die von der Beklagten kritisierte…
…das Begehren das begriffliche Gegenteil des rechtskräftig entschiedenen Anspruchs darstellt. Die Entscheidungsgründe sind nur zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruchs heranzuziehen (RIS Justiz RS0043259; RS0041357). Ebenso entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass materielle Nahebeziehungen bzw Abhängigkeiten zwischen den Streitgegenständen, teleologische Sinnzusammenhänge der Entscheidungs gegenstände oder Rechtsverhältnisse, das Gebot der Entscheidungsharmonie…
…erstreckt sich nach herrschender Auffassung so weit auch auf die Entscheidungsgründe einschließlich der Tatsachenfest-stellungen, als sie zur Individualisierung des Urteilsspruchs notwendig sind (RIS Justiz RS0041357; RS00112731). Eine Bindungswirkung der Vorentscheidung ist dann anzunehmen, wenn sowohl die Identität der Parteien als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts, verbunden mit notwendig gleicher rechtlicher Qualifikation…
…wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichts (RIS-Justiz RS0042554; RS0041180; RS0041342). Die Entscheidungsgründe sind nur zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruchs heranzuziehen (RIS-Justiz RS0043259; RS0041357). 2.1 Die Nutzung des dem Wohnungseigentum der Klägerin als Zubehör zugewiesenen KFZ-Abstellplatzes durch die Beklagte war bereits Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen ihr und…
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