Jeder Geschäftsführer hat für die ordnungsgemäße Führung der Geschäftsbücher zu sorgen; werden ihm solche von seinem Vorgänger nicht übergeben, hat er selbst den notwendigen Vermögenstatus der Gesellschaft zu erstellen.
…wird vom Obersten Gerichtshof dahin ausgelegt, dass die Geschäftsführer in eigener Verantwortung für die den Vorschriften des Gesetzes entsprechende Buchführung zu sorgen haben (RIS-Justiz RS0060090). Ein Geschäftsführer/Liquidator kann sich daher nicht damit verantworten, dass ihm sein Vorgänger als Geschäftsführer nicht die Geschäftsaufzeichnungen übergeben und in der Folge durch Verletzung…
…Zudem ist zu bemerken, dass die ordnungsgemäße Führung der Geschäftsbücher zu den zentralen Pflichten eines Geschäftsführers gehört (vgl. OGH 14.7.1994 1 OB 553/94, RIS-RS0060090). Da der damalige Geschäftsführer ***Geschäftsführer BF*** im relevanten Zeitraum das einzige vertretungsbefugte Organ der BF war, lag die Verbuchung von erhaltenen Geldern jedenfalls in dessen…
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