Ein Zurückweisungsbeschluß des Prozeßgerichtes im Sinne des § 179 Abs 1 ZPO darf nur dann ergehen, wenn das neue (verspätete) Vorbringen auch tatsächlich geeignet ist, eine Verzögerung des Prozeß herbeizuführen.
…des Einzelfalls ab, ob die Voraussetzungen des § 179 Abs 1 ZPO als gegeben angesehen werden können (1 Ob 263/01k; RIS-Justiz RS0036739[T1], RS0036877 [T1]). Eine auffallende Fehlbeurteilung der zweiten Instanz, die einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedürfte, liegt insoweit nicht vor. 2. Nach den Feststellungen leidet der…
…Prozessförderungspflicht erfolgen darf. Der Grad der Vorwerfbarkeit eines Verstoßes gegen die Prozessförderungspflicht ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu prüfen (RIS-Justiz RS0036739 [T1]; RS0036877 [T1]). Dabei ist ein objektiver Maßstab anhand einer durchschnittlich sorgfältigen Partei anzulegen ( Annerl aaO Rz 69). Je naheliegender ein früheres Vorbringen gewesen wäre, umso schwerer…
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