Einverleibung eines ungemessenen Wasserbezugsrechts: Rechtsstreit zwischen A* GmbH und F*—OGH Entscheidung
1Ob1/26t27. Januar 2026
…sich nach den jeweiligen Bedürfnissen des Berechtigten (des herrschenden Guts) im Rahmen des ursprünglichen Bestands und der ursprünglichen oder vorhersehbaren Art ihrer Ausübung (vgl RS0097856 ; RS0016368 [insb T2, T6, T7, T11, T20]). Maßgeblich ist nicht dessen Bedürfnis bei Entstehen der Servitut, sondern das jeweilige (aktuelle: 5 Ob 81/21d…