9Ob84/18w—OGH Entscheidung
15. April 2019
…das Hervorgehen des Anspruchs, somit auch der Streitigkeit selbst, aus einem Handelsgeschäft, erforderlich (RS0046425 [T1]). Ein direkter Geschäftsabschluss zwischen den Prozessparteien wird grundsätzlich nicht gefordert (RS0046402). Die Zuständigkeit des Handelsgerichts ist etwa auch gegeben, wenn der Anspruch, der sich aus einem Handelsgeschäft ableitet (zB durch Legalzession), auf den Kläger übergegangen ist…