5Ob205/22s—OGH Entscheidung
17. August 2023
…Vertrags, wenn der Irrtum durch den anderen veranlasst war. Veranlassung ist dabei jedes für die Entstehung des Irrtums adäquat ursächliche, wenn auch nicht schuldhafte Verhalten (RS0016195; RS0016188; RS0014921). [9] Richtig ist, dass der Oberste Gerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, dass Umstände, die ein Verschulden des Irrenden begründen, die Annahme ausschließen, dass der…