Keine Gewalt, wenn sich der Täter
a) zwischen Möbelstücke drückt
b) sich zu Boden legt
c) die Hände auseinanderspreizt, wodurch eine Fesselung verhindert wird.
…sie die gebotene (RIS Justiz RS0099810) Ableitung dieser Rechtsbehauptung auf Basis der im Urteil festgestellten Tatsachen (US 3; vgl im Übrigen RIS Justiz RS0094001, RS0095724, RS0095708). Auch die Sanktionsrüge (Z 11 dritter Fall) ist nicht an der Prozessordnung orientiert. Denn mit der aus Passagen des Gutachtens des psychiatrischen…
…Justiz RS0095708) als ausreichend für eine Tatbestandsverwirklichung ansieht, ist festzuhalten, dass auch passiver Widerstand - etwa im Falle des Festhaltens an einem Geländer (vgl RIS-Justiz RS0095724 [T1]) – durchaus erhebliche Körperkraft von Beamten erforderlich machen kann, das Vorliegen von Gewalt jedoch – wie dargestellt – zur Voraussetzung hat, dass (darüber hinaus…
Rückverweise