JudikaturOGH

RS0001384 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2021

Der Zweck der Klage nach § 10 EO ist der Nachweis bestimmter Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen für einen bereits vorhandenen Exekutionstitel, aber nicht die Schaffung eines neuen Titels. Es kommen nur die in § 7 Abs 2 und § 9 EO vorgesehenen Fälle in Betracht, wenn der erforderliche urkundliche Nachweis auf die dort vorgesehene Art nicht erbracht werden kann.

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