Die Berichtigung eines offenbaren Fehlers in einer Berechnung oder in der Wahl eines Ausdruckes stellt keine Abänderung dar. Ein solcher Fehler kann vielmehr auch von Amts wegen und auch noch in höherer Instanz richtiggestellt werden.
…Berichtigung obliegt dem ursprünglich erkennenden Gericht (vgl M. Bydlinski in Fasching/Konecny ³ § 419 ZPO Rz 15; RIS Justiz RS0041727 [T2]; RS0041527). Zulässig ist eine Berichtigung, wenn das Ausgesprochene offensichtlich nicht dem Willen des Gerichts zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat und sich dies aus…
…Fehler können auch noch in höherer Instanz iS § 419 ZPO berichtigt werden. Eine solche Berichtigung stellt keine Abänderung der angefochtenen Entscheidung dar (Ris-Justiz RS0041527). Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens gründet sich auf die §§ 41, 50 ZPO. Die Berichtigung einer Jahreszahl der Zinsstaffel äußert zugunsten der…
…Beschlusses bestehen konnte. Musste die Revisionsrekurswerberin ja damit rechnen, dass offenkundige Schreib- und Diktatfehler auch noch in höherer Instanz richtiggestellt werden können (vgl RIS Justiz RS0041527 mwN zuletzt 9 ObA 129/97d; Fasching Komm III § 419 Anm 12; vgl zur Abgrenzung für den Lauf der Rechtsmittelfrist Rechberger…
…Rechberger 4 § 419 ZPO Rz 1). [20] 2.3. Als berichtigungsfähig werden etwa offenbare Berechnungsfehler oder Fehler in der Wahl eines Ausdrucks (RS0041527), offenkundige Schreibfehler, solche Auslassungen bzw klar erkennbar irrige Ausführungen angesehen ( Deixler Hübner in Gitschthaler / Höllwerth , AußStrG² § 41 Rz 3); ebenso überflüssige…
…Berichtigung durch das Gericht höherer Instanz selbst zu verstehen ist. Nur der Vollzug der Berichtigung obliegt dann dem ursprünglich erkennenden Gericht (RIS Justiz RS0041727 [T2]; RS0041527). Auch Punkt 1 des erstinstanzlichen Urteils ist insofern missverständlich gefasst, als das gesamte noch offene Zahlungsbegehren als dem Grunde nach zu Recht bestehend festgestellt…
…Gerichtshof - hier durch Maßgabebestätigung - möglich (§ 419 Abs 3 ZPO; vgl 9 ObA 129/97d; 9 ObA 24/03z; RIS Justiz RS0041527; M. Bydlinski in Fasching / Konecny 2 III § 419 Rz 15). IV.) Zu beiden Revisionen: Der Revision der beklagten Parteien…
…angeordnet werden, worunter nicht die Erteilung einer entsprechenden Anweisung, sondern die Berichtigung durch das Gericht höherer Instanz selbst zu verstehen ist. (RIS Justiz RS0041727 [T2]; RS0041527). 2.1. § 44 des KV lautet unter der Überschrift „Ärzte/Ärztinnen in Facharztausbildung“: „(1) Ärzte/Ärztinnen in Facharztausbildung sind…
…Berichtigung obliegt dem ursprünglich erkennenden Gericht (vgl M. Bydlinski in Fasching/Konecny ² § 419 ZPO Rz 15; RIS-Justiz RS0041727 [T2]; RS0041527). Zulässig ist eine Berichtigung, wenn das Ausgesprochene offensichtlich nicht dem Willen des Gerichts zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat und sich dies aus…
…berichtigt werden kann (vgl etwa 8 Ob 120/19h). Der Vollzug der Berichtigung obliegt dem ursprünglich erkennenden, hier also dem Berufungsgericht (RS0041727 [T2]; RS0041527). Zu 2. [16] 2.1. Da die Beklagte in der Revision den Verjährungseinwand nicht aufrechterhalten hat, ist die Verjährung nicht mehr zu prüfen (RS0034731). [17] 2.2…
…die Berichtigung durch das Gericht höherer Instanz selbst zu verstehen ist; nur der Vollzug der Berichtigung obliegt dem ursprünglich erkennenden Gericht (RIS Justiz RS0041727 [T2]; RS0041527; zuletzt 8 ObS 5/13p mwN). Im vorliegenden Fall war daher vom erkennenden Senat die Berichtigung von Spruchpunkt 1. des Ersturteils mit…
…§§ 577 ff ZPO“ wurde. Solche offensichtlichen Schreibfehler sind, weil sie ganz klar auf der Hand liegen, unbeachtlich (vgl RIS-Justiz RS0041527). Es ist also vom im erstinstanzlichen Verfahren überdies unstrittigen Text der Statuten auszugehen. Dieser sieht explizit vor, dass lediglich eine Schlichtungseinrichtung im Sinn des Vereinsgesetzes…
…28.9 7 2,73 EUR richtigerweise 28.9 9 2,73 EUR zu lauten hat. Dies ist auch in höherer Instanz von Amts wegen zu berichtigen (RS0041527). [24] 6. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens sowie des Berufungsverfahrens, für das die Kostenentscheidung neu zu fassen ist, beruht auf § …
…Fehler waren antragsgemäß (§ 419 ZPO) zu berichtigen. Der Vollzug der Berichtigung obliegt dem ursprünglich erkennenden, hier also dem Berufungsgericht (RIS Justiz RS0041727 [T2]; RS0041527). 2. Die Revision wendet sich gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Klägerin im Jahre 2001 mit der wiederholten Äußerung, sie wolle „…
…T5]). Dass das Rekursgericht das Rückzahlungsbegehren (unbekämpft) ab- statt zurückgewiesen hat, ist im Hinblick auf die dazu ergangene Begründung als offenkundige Unrichtigkeit zu berichtigen (vgl RS0041527). [14] 2.3 Ob § 293 Abs 3 EO, der die Aufrechnung gegen den der Exekution entzogenen Teil der Forderung (hier: Unterhaltsforderung) nur…
…den 31. 3. 2021 hinaus, war gemäß § 41 AußStrG iVm § 419 Abs 1 ZPO entsprechend zu berichtigen (vgl RS0041527).…
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