RS0100871 – OGH Rechtssatz
Von einem "Vorbringen" kann nur gesprochen werden, wenn im Beweisverfahren Umstände hervorkommen, die die Annahme solcher Tatsachen als zutreffend in den näheren Bereich der Möglichkeit rücken.
…§§ 312 ff StPO abstellen, vorliegend somit eines die begehrte Eventualfrage – nach den Kriterien logischen Denkens und der Empirie (RIS-Justiz RS0100871 [T3] und RS0132634 ) – indizierenden Tatsachensubstrats (RIS-Justiz RS0117447 , RS0119417 [T1] und RS0100860 [T1]; Lässig , WK-StPO § 314 Rz 3). Dabei darf…
…ein solches Maß konkreter Tatsachen iSd § 313 StPO vorgebracht sein, dass darin ein bestimmter Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgrund volle Deckung findet (RIS-Justiz RS0100622, RS0100871). [8] Mit Hinweisen auf die Verantwortung des Angeklagten in der Hauptverhandlung, nicht angenommen zu haben, dass die Weiterleitung der Videos (I/a und b) –…
…Ratz , WK StPO § 345 Rz 23, 43). Das Aufzeigen bloß denkbarer Möglichkeiten und Mutmaßungen zu einer nur fahrlässigen Tatbegehung (RIS Justiz RS0102724; RS0100871 [T12]) ersetzt Hinweise auf ein konkretes, diesen Schluss indizierendes Verfahrensergebnis der Hauptverhandlung nicht, sodass die Fragenrüge solcherart insgesamt den vom Gesetz geforderten Bezugspunkt verfehlt. Dabei…
…StPO § 345 Rz 23, 43). Bloß denkbare Möglichkeiten und Mutmaßungen können indes nicht zum Gegenstand einer Eventualfrage gemacht werden (RIS Justiz RS0102724; RS0100871 [T12]). Dem wird die Beschwerde nicht gerecht, indem sie bloß anführt, der Angeklagte habe unmittelbar nach der Tat mit seiner Schwester telefoniert und dieser zugestanden…
…wie Hypothesen über das allfällige (sexuelle) Verhalten des Opfers vor der Tat oder Mutmaßungen über die psychische Reaktion junger Mädchen auf sexuelle Belästigung (RIS-Justiz RS0100871 [T12]), genügen diesen Erfordernissen nicht. Überdies unterlässt das Rechtsmittel jeden in Verfahrensergebnissen begründeten Hinweis auf das Vorliegen einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung. Soweit die Moniturrüge…
…§§ 312 ff StPO abstellen, somit fallbezogen eines die begehrte Eventualfrage – nach den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen (RIS-Justiz RS0100871 [T3] und RS0100930) – indizierenden Tatsachensubstrats (RIS-Justiz RS0119417; Lässig , WK-StPO § 313 Rz 8, § 314 Rz 3; vgl…
…Lässig , WK StPO § 314 Rz 12). Bloß denkbare Möglichkeiten und Mutmaßungen können nicht zum Gegenstand einer Eventualfrage gemacht werden (RIS Justiz RS0102724, RS0100871 [T12]). [7] Die gesetzmäßige Ausführung einer Fragenrüge (Z 6) erfordert die deutliche und bestimmte Bezeichnung der vermissten Fragestellung und eines diese indizierenden Tatsachensubstrats samt…
…WK-StPO § 314 Rz 2). Bloß denkbare Möglichkeiten und Mutmaßungen können nicht zum Gegenstand einer Eventualfrage gemacht werden (RIS Justiz RS0102724, RS0100871 [T12]). Die gesetzmäßige Ausführung einer Fragenrüge (Z 6) erfordert die deutliche und bestimmte Bezeichnung der vermissten Fragestellung und eines sie indizierenden Tatsachensubstrats samt…
… ff StPO abstellen, somit fallbezogen eines die begehrte Eventual- oder Zusatzfrage – nach den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen (RIS Justiz RS0100527 [T1], RS0100871 [T3] und RS0100930) – indizierenden Tatsachensubstrats (RIS Justiz RS0119417; Lässig , WK-StPO § 313 Rz 8, § 314 Rz 3). Hievon ausgehend…
…T5]). Mit dem Aufzeigen abstrakt denkbarer Möglichkeiten und Mutmaßungen zu einem bloßen Verletzungsvorsatz verfehlt die Rüge insgesamt den vom Gesetz geforderten Bezugspunkt (RIS Justiz RS0102724; RS0100871 [T12], RS0100420, RS0101072). Die in der Instruktionsrüge (Z 8) behauptete Irreführungseignung der Information der Geschworenen im Zusammenhang mit der aus „Ja“ oder…
…Möglichkeiten und Mutmaßungen sind im Übrigen auch keine taugliche Grundlage für eine Fragestellung im Sinn des § 314 StPO (RIS Justiz RS0100625, RS0101072, RS0102724, RS0100871; Lässig , WK-StPO § 314 Rz 2). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits bei der…
…WK StPO § 314 Rz 1). Bloß denkbare Möglichkeiten und Mutmaßungen können indes nicht zum Gegenstand einer Eventualfrage gemacht werden (RIS Justiz RS0102724; RS0100871 [T12]). Die Bezugnahme auf die abstrakte Hypothese des psychiatrischen Sachverständigen, auf welche in der Stellungnahme gemäß § 24 StPO neuerlich hingewiesen wird, legt keine…
…Aussage des Angeklagten oder sonstige Beweisergebnisse auf einen solchen Tatumstand (bloß) hinweisen, also der Klärung bedürftige Indizien enthalten (RIS Justiz RS0100396 [T1, T2 und T3], RS0100871; Ratz , WK StPO § 345 Rz 42). Da der Schwurgerichtshof eine Prüfung der Glaubwürdigkeit des Vorbringens nicht vorzunehmen hat, sondern die Würdigung der…
… ff StPO abstellen, somit fallbezogen eines die begehrte Zusatz- oder Eventualfrage – nach den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen (RIS Justiz RS0100527 [T1], RS0100871 [T3] und RS0100930) – indizierenden Tatsachensubstrats (RIS Justiz RS0119417; Lässig , WK StPO § 313 Rz 8, § 314 Rz 3). [9…
…Betreff der begehrten Zusatzfrage bezeichnet sie nach der Logik und nach gesicherter allgemeiner Lebenserfahrung kein ernst zu nehmendes Indiz für eine Notwehrsituation (RIS-Justiz RS0132634, RS0100871 [T3], RS0100527 [T1]; Ratz , WK-StPO § 345 Rz 23). Die Begründung des Schwurgerichtshofs für die Ablehnung der Ergänzung der Fragen (§ …
…Lässig , WK StPO § 314 Rz 2). Bloß denkbare Möglichkeiten und Mutmaßungen können nicht zum Gegenstand einer Eventualfrage gemacht werden (RIS Justiz RS0102724, RS0100871 [insbesondere T12]). Indem der Beschwerdeführer lediglich seine Verantwortung ins Treffen führt, er habe bloß „mit dem Messer herumgefuchtelt“ (ON 53 S …
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