JudikaturOGH

RS0016364 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2024

Der Umfang einer nicht schon im Vertrag bemessenen Wegservitut richtet sich stets nach der Kulturgattung und der Bewirtschaftungsart des herrschenden Grundstückes im Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise Ersitzung der Dienstbarkeit.

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