Der Besteller kann der Werklohnklage des Unternehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel entgegenhalten, es sei denn, die Ausübung dieses Rechtes artet zur Schikane aus.
…günstigen Tatsachen zu behaupten und zu beweisen hat (vgl nur RIS-Justiz RS0037797), muss der Werkunternehmer den Einwand der Schikane erheben (vgl etwa RIS-Justiz RS0020161 [T14]), sofern der Mangel nicht so unwesentlich ist, dass er auch keinen Anspruch auf Verbesserung rechtfertigt (RIS-Justiz RS0018637; vgl auch RS0019929). 1.5.1 Die Klägerin…
…Interessen der Parteien erforderlich (RIS-Justiz RS0026265). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 1052 ABGB) ist grundsätzlich auch bei geringfügigen Mängeln zulässig (RIS-Justiz RS0020161). Da hier der Verbesserungsaufwand immerhin 15 % des offenen Werklohns ausmacht (auf Letzteren, nicht auf den ursprünglich vollen Werklohn kommt es an: 5 Ob 200/02a…
…die Einrede des nicht erfüllten Vertrags auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel entgegenhalten, es sei denn, die Ausübung dieses Rechts artet zur Schikane aus (RIS Justiz RS0020161). Schikane liegt nicht nur dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, sondern auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen…
…so bleibt die Fälligkeit der (restlichen) Werklohnforderung von der Vereinbarung unberührt (vgl SZ 62/169; 3 Ob 150/04m; 6 Ob 80/05s; RIS Justiz RS0020161; Krejci in Rummel, ABGB3 § 1170 Rz 6 f). Hinsichtlich des „Türmangels" beschränkten sich die Beanstandungen des Beklagten darauf, dass das Türschloss statt zweimal…
…des Deckungskapitals (RS0018507; RS0021872). Das Leistungsverweigerungsrecht steht grundsätzlich auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel zu, es sei denn die Ausübung dieses Rechts artet zur Schikane aus (RS0020161; RS0021730). Das ist der Fall, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet oder wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den…
…selbst wenn er das mangelhafte Werk als Erfüllung angenommen hat, die ganze Gegenleistung bis zur Verbesserung des mangelhaften Werkes durch den Unternehmer verweigern (RIS-Justiz RS0020161; zuletzt 3 Ob 291/97h). Richtig ist zwar, dass dann, wenn das unvollständig gebliebene Werk vom Besteller oder von Dritten fertiggestellt worden ist, ein Interesse…
…3 Das Leistungsverweigerungsrecht steht dem Besteller grundsätzlich auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel zu, es sei denn, die Ausübung dieses Rechts artet zur Schikane aus (RS0020161). Das ist der Fall , wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, oder wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten…
…sich auf die Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrags nach § 1052 ABGB gründet (4 Ob 11/08h mwN; RIS Justiz RS0020107; RS0020161; RS0021730), nicht zu (7 Ob 749, 750/78 mwN = SZ 51/182; RIS Justiz RS0019881). Dass der Anspruch der Klägerin auf…
… 1052 ABGB). Nach ständiger Rechtsprechung kann der Werkbesteller den gesamten aushaftenden Werklohn bis zur Erfüllung – Schikane ausgenommen – zurückbehalten (RIS Justiz RS0021872; RS0025221; RS0020161; vgl auch RS0018637; vgl zu den Voraussetzungen: M. Bydlinski in KBB 5 § 1170 Rz 3). Im vorliegenden Fall macht die Klägerin…
…zur Verbesserung des mangelhaften Werkes durch den Unternehmer zu verweigern, weil der Werklohnanspruch daher gemäß § 1170 ABGB noch nicht fällig ist (vgl. RIS-Justiz RS0020161; RS0021730; RS0021925; RS0025221). Sie übt nach dem vorliegenden Sachverhalt ihr Leistungsverweigerungsrecht auch nicht missbräuchlich aus. Ihr Interesse an der Behebung des Mangels ist - abgesehen von…
…04t). Das Zurückbehaltungsrecht betreffend den Werklohn bis zur vollständigen Verbesserung des Werkes besteht dann nicht, wenn die Ausübung dieses Rechtes zur Schikane ausartet (RIS Justiz RS0020161). Diese liegt dann vor, wenn das unlautere Motiv der Handlung die lauteren Motive eindeutig überwiegt, es also augenscheinlich im Vordergrund steht, oder auch dann, wenn…
…35.155,12 EUR ausmacht, scheitert hier ein volles Leistungsverweigerungsrecht (für den gesamten Klagebetrag) am Schikaneverbot (vgl 6 Ob 77/12k mwN; RIS Justiz RS0020161; RS0021730). 3. Zu prüfen bleibt somit, ob der restliche Werklohn in der Höhe von (73.544,10 EUR minus 1.440 EUR =) 72.104,10 EUR…
…zur Leistung eines Teils des Werklohns verpflichtete, ändert nichts daran, dass die Werklohnklage bei evidenten Mängeln, die überdies verbesserbar erscheinen, aussichtslos ist (stRsp; RIS Justiz RS0020161, RS0019891, RS0018507). Auch in diesem Fall lag es allein in der Verantwortung der Klägerin, sich auf das Vorverfahren einzulassen. Sie wurde dazu vom Beklagten weder…
…die Einrede des nicht erfüllten Vertrags auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel entgegenhalten, es sei denn, die Ausübung dieses Rechts artet zur Schikane aus (RIS Justiz RS0020161). Beträgt der Verbesserungsaufwand – wie hier – rund 15 % des offenen Werklohns, ist Schikane jedenfalls zu verneinen (3 Ob 142/08s = RS0020161…
…Vordergrund steht, oder auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des Anderen ein krasses Missverhältnis besteht (RIS Justiz RS0020161; RS0018507 [T7, T8]; RS0021872 [T4, T9, T10]). Dieses Recht auf Verweigerung der Gegenleistung ist also durch das Verbot der schikanösen Rechtsausübung beschränkt (RIS Justiz RS0021730…
…erfüllten Vertrags im Hinblick auf § 1295 Abs 2 ABGB bei Vorliegen lediglich geringfügiger Mängel nicht mehr entgegen halten kann (vgl RIS Justiz RS0020161), weshalb in einem solchen Fall das Leistungsverweigerungsrecht am Schikaneverbot scheitert (6 Ob 77/12k ZRB 2012, 196 [ Wenusch ]). Die Klägerin rügt aber…
…Leistungsverweigerungsrecht wegen bestehender Mängel am Werk, das nach herrschender Ansicht sich auf die Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrags nach § 1052 ABGB gründet (RS0020161; RS0021730 ua), gestützt. 5.2. Mit ihrem (großteils) neuen Vorbringen im Schriftsatz vom 12. 2. 2018 (ON 54) und in den mündlichen Verhandlungen…
…durch den Unternehmer verhindert oder unmöglich macht oder wenn er das noch unvollendete Werk von einem Dritten vervollständigen lässt (RIS-Justiz RS0021925 [T8]; RS0019929 [T6]; RS0020161 [T7]). Im Fall 6 Ob 85/05a verweigerte der beklagte Werkbesteller einer Küche deren mögliche Verbesserung durch den klagenden Werkunternehmer. Der 6. Senat…
…verneint. Zwar kann der Besteller der Werklohnklage des Unternehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags auch bei Vorliegen nur geringfügiger Mängel entgegenhalten (vgl RIS-Justiz RS0020161), doch kommt es dabei nicht allein auf das Verhältnis der Mängelbehebungskosten zum gesamten geltend gemachten restlichen Werklohn an. In der Rechtsprechung wurde daneben noch die…
…wegen vom Unternehmer zu behebender Werkmängel nach herrschender Ansicht auf die Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrags nach § 1052 ABGB gründet (RIS-Justiz RS0020107, RS0020161, RS0020092, RS0021730; M. Bydlinski in KBB § 1170 Rz 3; Krejci in Rummel , ABGB³ § 1170 Rz 6, 7; Rebhahn in Schwimann , ABGB³…
…ua). [25] 4. Das Leistungsverweigerungsrecht steht grundsätzlich auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel zu, es sei denn, die Ausübung dieses Rechts artet zur Schikane aus (RS0020161; RS0018507 [T7, T8]; RS0021872 [T4, T9, T10]; RS0021730). Letzteres ist nach der Rechtsprechung nicht nur dann der Fall, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen…
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