JudikaturOGH

RS0042917 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2025

Die Verneinung einer Nichtigkeit durch das Berufungsgericht ist auch dann unanfechtbar, wenn sie nur in den Entscheidungsgründen erfolgt, zumal wenn mangels Geltendmachung keine Möglichkeit einer spruchgemäßen Entscheidung besteht.

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