Räumungsklage: Kein vertragliches Wohnrecht durch familiäre Bittleihe und fehlende Ersitzung—OGH Entscheidung
8Ob57/24a26. Juni 2024
…positiv Kenntnis erlangt, dass sein Besitz nicht rechtmäßig ist, oder zumindest solche Umstände erfährt, die Anlass geben, an der Rechtmäßigkeit der Besitzausübung zu zweifeln ( RS0010184 ; RS0010137 [T1]), wobei bereits leichte Fahrlässigkeit die Redlichkeit ausschließt ( RS0103701 ; RS0010189 [T6, T7]). Sachen oder Rechte an Sachen, an denen den Berechtigten die Gewahrsame rechtsgeschäftlich überlassen…