RS0046692 – OGH Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob auch ein zweiter Wohnsitz im Inland begründet wurde, kommt es weder auf die polizeiliche Anmeldung oder deren Unterbleiben, noch auf die Überzeugung, zwei Wohnsitze zu haben, an.
…Umstände vorliegen, die eine dauernde Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt anzeigen (vgl Mayr aaO mwN = RZ 1990/52, ZfRV 1991/18; RIS-Justiz RS0046692; RS0046688; RS0046667). Ob ausgehend von diesen Grundsätzen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles ein Wohnsitz begründet wurde, stellt regelmäßig keine Rechtsfrage im Sinne des…
…Mittelpunkt gemacht wird (RIS Justiz RS0046688 [T3]). 2. Die behördliche Meldung ist demgegenüber für die Wohnsitzbegründung oder aufgabe ohne Bedeutung ( RIS Justiz RS0046711 [T1]; RS0046692). Der erkennende Senat sieht sich durch die im außerordentlichen Revisionsrekurs ins Treffen geführte – nicht näher begründete – Lehrmeinung von Mayr in Rechberger 4 §…
…ist, sondern vor allem auch, ob Umstände vorliegen, die eine dauernde Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt anzeigen (8 Ob 225/01y, RIS-Justiz RS0046692, RS0046688, RS0046667). Reisen und längere geschäftliche oder dienstliche Aufenthalte an anderen Orten vermögen den einmal begründeten Wohnsitz nicht zu beenden, solange die - sich aus den…
…3.1.; RS0046688 [T3]). Die behördliche Meldung ist demgegenüber für die Wohnsitzbegründung oder aufgabe ohne Bedeutung (3 Ob 169/17z ErwGr 2.; RS0046711; RS0046692). Der Erwerb des Eigentums an einem Wohnhaus oder einer Wohnung kann einen bei der Beurteilung der Wohnsitzfrage zu berücksichtigenden, aber keinen ausschließlich entscheidenden Aspekt darstellen…
…allem auch, ob Umstände vorliegen, die eine dauernde Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt anzeigen (8 Ob 225/01y, RIS Justiz RS0046692, RS0046688, RS0046667). Entscheidend ist, dass der Aufenthaltsort bewusst zum wirtschaftlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Mittelpunkt gemacht wird ( Simotta in Fasching ², § 66 JN Rz 15…
…ausschlaggebend ist, sondern vor allem, ob Umstände vorliegen, die eine dauernde Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt anzeigen (5 Ob 235/03z, RIS-Justiz RS0046692, RS0046688, RS0046667). Reisen und längere geschäftliche oder dienstliche Aufenthalte an anderen Orten vermögen einen einmal begründeten Wohnsitz nicht zu beenden, so lange die Absicht fortbesteht…
…Umstände vorliegen, die eine dauernde Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt anzeigen (5 Ob 235/03z; 8 Ob 225/01y; RS0046692, RS0046688, RS0046667). Reisen und längere geschäftliche oder dienstliche Aufenthalte an anderen Orten vermögen den einmal begründeten Wohnsitz nicht zu beenden, solange die - sich aus…
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