RS0047381 – OGH Rechtssatz
Wird Unterhalt vor Erreichung der Großjährigkeit vor dem Außerstreitgericht beantragt, so hat dieses auch dann zu entscheiden, wenn das Kind mittlerweile großjährig geworden ist.
…Verfassungsgerichtshofes innezuhalten. Vorauszuschicken ist, dass, da der gegenständliche Unterhaltsfestsetzungsantrag noch zur Zeit der Minderjährigkeit des inzwischen volljährig gewordenen Sohnes gestellt wurde, nach stRsp (RIS-Justiz RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen) darüber sowie über die in diesem Zusammenhang erhobenen Rechtsmittel (weiterhin) im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist. Die Frage, ob einem getrennt lebenden…
…teilweise berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass, da der gegenständliche Unterhaltsfestsetzungsantrag noch zur Zeit der Minderjährigkeit des inzwischen volljährig gewordenen Sohnes gestellt wurde, nach stRsp (RIS-Justiz RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen) darüber sowie über die in diesem Zusammenhang erhobenen Rechtsmittel (weiterhin) im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist. Betreffend die vom Revisionsrekurswerber geforderte Bedachtnahme…
…ist (§ 21 Abs 2 ABGB), nichts daran ändert, dass über ihren Unterhaltsfestsetzungsantrag weiterhin im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden ist (stRsp, RIS Justiz RS0047381). Das Rekursgericht hat an sich zutreffend die vorliegende Divergenz in der Rsp des Obersten Gerichtshofs aufgezeigt. Während in einer Reihe von Entscheidungen (zuletzt 2 …
…Begründung: Vorauszuschicken ist, dass, da das gegenständliche Unterhaltsfestsetzungsverfahren noch zur Zeit der Minderjährigkeit der inzwischen volljährig gewordenen Tochter Sofie eingeleitet wurde, nach stRsp (RIS Justiz RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen) darüber sowie über die in diesem Zusammenhang erhobenen Rechtsmittel (weiterhin) im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist. Das Erstgericht wies die Mutter als…
…das Außerstreitgericht trotz Erreichung der Volljährigkeit auch dann zu entscheiden, wenn der Unterhalt vorher begehrt wurde; auch eine Ausdehnung des Begehrens ist zulässig (RIS Justiz RS0047381). Im Übrigen hat das Rekursgericht bloß telefonische Sachdispositionen ohnehin als unerheblich angesehen und den Rekurs der Kinder, soweit darin erstmals ein Begehren gestellt wurde, zurückgewiesen…
…Unterhalt vor Erreichung der Großjährigkeit vor dem Außerstreitgericht beantragt, so hat dieses auch dann zu entscheiden, wenn das Kind mittlerweile großjährig geworden ist (RIS-Justiz RS0047381; zuletzt 3 Ob 169/02b). Im Rechtsmittel "wehrt sich" der Rechtsmittelwerber zunächst gegen die rückwirkende Unterhaltserhöhung ab 1. 1. 1999, weil ihn diese "überfallsartig und…
…Vaters am 6. 6. 2003 noch minderjährig gewesen war, weshalb über die im Zusammenhang damit erhobenen Rechtsmittel im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist [RIS-Justiz RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen]) ab 1. 9. 2003 auf monatlich EUR 140,-- herab und wies das darüber hinausgehende Begehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab dem…
…Entscheidung im anhängigen Verfahren durch die zwischenzeitig – während des gegenständlichen Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof – eingetretene Volljährigkeit des Erstantragstellers S* nichts ändert ( RS0005941 ; RS0047381 ); über den Revisionsrekurs des Vaters ist daher zur Gänze abzusprechen. [2] Die bei der Mutter lebenden Antragsteller hatten von ihrem von der Mutter geschiedenen Vater…
…Ausdehnung des Unterhaltsbegehrens stellt inhaltlich eine Präzisierung des bereits geltend gemachten Begehrens auf angemessenen Unterhalt dar und nicht die Erhebung eines neuen Anspruchs (RIS Justiz RS0047381 [T3], wobei seit dem 1. Jänner 2005 auch gesetzliche Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder im Außerstreitverfahren geltend zu machen sind; RIS Justiz RS0119814 [T1]). Allgemein…
…weiterhin) im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist (stRsp; 7 Ob 299/01y; 7 Ob 25/02f; RIS Justiz RS0005941 [T1]; RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen; zuletzt: 7 Ob 90/03s und 3 Ob 62/03v). Was die vom Rekursgericht aufgezeigte Frage betrifft, beruft…
…Außerstreitgericht beantragt, weshalb im Sinne der ständigen Rechtsprechung das Außerstreitgericht auch dann noch zu entscheiden hat, wenn die Unterhaltsberechtigte mittlerweile großjährig geworden ist (RIS-Justiz RS0047381; zuletzt 7 Ob 71/02w). Vom Revisionsrekurswerber wird die Richtigkeit der Rechtsansicht des Rekursgerichtes nicht in Zweifel gezogen, wonach der Zuspruch des erhöhten Unterhaltsbetrages von…
…auf Erhöhung bzw Herabsetzung des Unterhalts zutreffend im außerstreitigen Verfahren entschieden haben (ÖA 1994, 25; EvBl 1975/143; 1 Ob 126/04t uva; RIS Justiz RS0047381) und dass über das Rechtsmittel weiterhin im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist (7 Ob 75/04m). Im Hinblick darauf, dass die Daten der angefochtenen Entscheidungen…
…entscheiden ist, soweit dieser auf Grund der Entscheidung des Rekursgerichts (ON 113) noch offen ist (§ 29 JN; vgl 1 Ob 126/04t; RIS-Justiz RS0047381 ua). Auch wenn offene Anträge die Übertragung der Zuständigkeit in einer Pflegschaftssache an das Gericht des neuen Lebensmittelpunkts des Kindes grundsätzlich nicht hindern, ist es…
…qualifizieren. Vorauszuschicken ist, dass - da der betreffende Unterhaltsfestsetzungsantrag noch zur Zeit der Minderjährigkeit des inzwischen volljährig gewordenen unterhaltsberechtigten Sohnes gestellt wurde - nach stRsp (RIS-Justiz RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen) darüber sowie über die in diesem Zusammenhang erhobenen Rechtsmittel (weiterhin) im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist. Weiters ist vorweg zu bemerken, dass…
…von diesem auch dann zu entscheiden, wenn das Kind mittlerweile volljährig geworden ist (3 Ob 129/00t, EvBl 1975/143, SZ 63/81, RIS-Justiz RS0047381 uva). Der Grundsatz der perpetuatio fori gilt auch im Verhältnis streitiges/außerstreitiges Verfahren (4 Ob 2227/96w, 1 Ob 97/01y). Dies bedeutet, dass das…
…vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes vor dem Außerstreitgericht gestellt wurde, ist zwar weiterhin das außerstreitige Verfahren zur Entscheidung über diesen Antrag maßgeblich (RIS-Justiz RS0047381; zuletzt 7 Ob 25/02f und 3 Ob 62/03v). Allerdings ist die Vertretung des genannten Jugendwohlfahrtsträgers mit dem Datum der Volljährigkeit erloschen, zumal es…
…ÖA 1976, 33; SZ 57/84 = JBl 1985, 162 = ÖA 1984, 100; SZ 63/81 = ÖA 1991, 100; EFSlg 82.558 uva Entscheidungen zu RIS-Justiz RS0047381). In der im Revisionsrekurs zitierten Entscheidung ÖA 1995, 127 = EFSlg 76.281 wurde bereits klargestellt, dass in einem derartigen Fall das nunmehr volljährig gewordene Kind auch…
…Erstantragstellerin für das weitere Verfahren erloschen. An der fortbestehenden Zuständigkeit des Außerstreitgerichts für die Entscheidung im anhängigen Verfahren ändert sich dadurch nichts (RIS Justiz RS0005941; RS0047381). [2] 2. Der Antragsgegner war als Vater zuletzt zur Zahlung monatliche r Unterhaltsbeiträge von je 210 EUR für seine beiden Töchter verpflichtet. [3…
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