RS0043356 – OGH Rechtssatz
Mit der Rechtsrüge können tatsächliche Feststellungen nur insoweit angefochten werden, als sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (RZ 1967,105).
…E. Kodek in Rechberger ZPO 4 § 503 Rz 26) oder mit den Gesetzen der Logik und Erfahrung unvereinbar ist (RIS Justiz RS0043356). Davon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein. Das Erstgericht hat detaillierte Feststellungen zum Sachverhalt getroffen und diese ausführlich und nachvollziehbar begründet. Die diesbezüglichen Rekursausführungen…
…Obersten Gerichtshof nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks vorliegen (RIS Justiz RS0043404; RS0043168; vgl auch RS0043356); derartige Mängel vermag der Antragsgegner nicht aufzuzeigen. 4. Schließlich ist es im Allgemeinen auch nicht Aufgabe der Gerichte, dem Sachverständigen die (am besten geeignetste) Methode…
…der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind. Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nur vor, wenn der Schluss des Richters logisch unmöglich ist (RIS-Justiz RS0043356 [T3]), wie zB im Fall eines Rechenfehlers (RIS Justiz RS0043706). Derartiges wird aber vom Kläger nicht aufgezeigt, geht es doch nicht um mathematische Operationen, sondern…
…tatsächliche Feststellungen nur insoweit angefochten werden, als sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (stRsp; RIS Justiz RS0043356; zuletzt etwa ÖBl 2004, 277 - Superpages). Ein zur Anfechtung in der Revision geeigneter Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nur dann vor, wenn der Schluss…
…ihren Ausführungen aber nicht auf, bringt sie doch selbst vor, auch andere Schlussfolgerungen seien denkbar. Unter diesen Voraussetzungen ist keine Revisibilität gegeben (vgl RIS Justiz RS0043356 [T1]). Da die Antragsgegnerin keine Rechtsfragen iSd § 62 Abs 1 AußStrG aufwirft, ist ihr Revisionsrekurs zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung gründet sich auf §…
…Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen (vgl RIS-Justiz RS0043371 mwN). Schlussfolgerungen, die mit den Gesetzen der Logik und Erfahrung unvereinbar wären (vgl RIS-Justiz RS0043356; RIS-Justiz RS0043307) liegen schon deshalb nicht vor, weil der Kläger den Mitarbeitern in der Filiale teilweise gar nicht bekannt war bzw in der erst…
…Rahmen der Rechtsrüge zugänglich, wenn sie auf Schlussfolgerungen beruhte, die mit den Gesetzen der Logik und Erfahrung unvereinbar sind (SZ 60/269 uva; RIS-Justiz RS0043356). Entgegen der in der Revision vertretenen Auffassung wurde in den Berufungsausführungen weder behauptet noch aufgezeigt, dass die in den Tatsachenbereich fallenden Schlussfolgerungen des Erstgerichtes über…
…tatsächliche Feststellungen nur insoweit angefochten werden, als sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (stRsp; RIS Justiz RS0043356). Ein zur Anfechtung in der Revision geeigneter Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nur dann vor, wenn der Schluss des Richters logisch unmöglich ist (6 …
…können mit Rechtsrüge nur solche Feststellungen bekämpft werden, die Schlussfolgerungen beruhen die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (vgl RIS-Justiz RS0043356 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zuletzt etwa OGH 4 Ob 15/02p). Die Annahme, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt eine gewisse Vorstellung oder Absicht…
…machender – Verstoß gegen die Denkgesetze, der voraussetzen würde, dass die Schlussfolgerungen des Berufungsgerichts mit den Gesetzen der Erfahrung und Logik unvereinbar sind (RIS-Justiz RS0043356), ist dem Berufungsgericht nicht unterlaufen. Ein Verstoß gegen die Denkgesetze wäre nur anzunehmen, wenn der Schluss des Gerichts logisch unmöglich ist (3 Ob …
…gegen zwingende Denkgesetze verstoßen wird oder die vom Gericht gewählte Methode auf abstrakten Überlegungen ohne entsprechende Tatsachenermittlungen basieren würde (RIS Justiz RS0118604 [T3]; RS0040579 [T1]; RS0043356 [T7]; RS0043122; RS0043168 [T2]). Das ist hier nicht der Fall. 2.1 Die Revisionswerberin kritisiert nicht die Vergleichswertmethode des Sachverständigen, sondern die Auswahl der Vergleichsbilder…
…Rechtsrüge können Feststellungen nur insoweit angefochten werden, als sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (RIS-Justiz RS0043356). Solche Widersprüchlichkeiten aufzuzeigen gelingt dem Rekurs nicht. 2.3. Nach § 156 Abs 1 PatG kann die Gültigkeit eines Patents und damit das Vorliegen…
…Rechtsrüge können Feststellungen nur insoweit angefochten werden, als sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (RIS Justiz RS0043356; RS0043503 [T4]). Ein solcher Verstoß liegt nur dann vor, wenn die logische oder sprachliche Operation des Gerichts zur Gewinnung seiner Beweiswürdigung bereits in abstracto logisch…
…T2]). Dass Feststellungen oder Ergebnisse von Sachverständigengutachten gegen Gesetze der Logik oder gegen zwingende Denkgesetze verstoßen, was mit Rechtsrüge geltend gemacht werden kann (RIS Justiz RS0043356, RS0043404), machte der Kläger in seiner Berufung nicht geltend. Das Berufungsgericht hat daher frei von Rechtsirrtum seiner Zurückweisungsentscheidung zugrunde gelegt, dass der Kläger inhaltlich ausschließlich…
…Logik und der Erfahrung unvereinbar sind. Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nur dann vor, wenn der Schluss des Richters logisch unmöglich ist (RIS Justiz RS0043356 [insbes T3]). Solche Fehler des Berufungsgerichts vermag die Klägerin nicht aufzuzeigen. Im Übrigen ist die Anwendung von Erfahrungssätzen dann Beweisfrage, wenn sie der Weg ist…
…sind. Ein derartiger Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nur dann vor, wenn der Schluss des Richters logisch unmöglich ist (7 Ob 11/19x; RS0043356 [insbes T3]). Solche Fehler vermag der Kläger mit seinem pauschalen Verweis, die Vorinstanzen hätten der Aussage des Klägers folgen müssen, weil die Angaben der übrigen…
…was der Kläger in der Revision zutreffend rügt. Die Feststellungen des Erstgerichts widersprechen auch keineswegs den Gesetzen der Logik und der Erfahrung (vgl RIS Justiz RS0043356), weil die für das Fahrmanöver des Beklagtenfahrzeugs zur Verfügung stehende Zeitspanne auch von weiteren – allerdings ungeklärt gebliebenen – Umständen, wie etwa der Geschwindigkeit des…
…sei. Ein – mit Rechtsrüge geltend zu machender – Verstoß gegen Denkgesetze liegt aber nur vor, wenn ein logisch unmöglicher Schluss gezogen wurde (RIS-Justiz RS0043356 [T3]). Eine derartige „Denkunmöglichkeit“ zeigt der Revisionsrekurs werber nicht auf. Ihm ist vielmehr zu entgegnen, dass jedes Vermögen Veränderungen unterliegt und durch einen…
…Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind. Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt nur dann vor, wenn der Schluss des Richters logisch unmöglich ist (RS0043356 [insbes T3]). Solche Fehler des Berufungsgerichts vermag die Beklagte nicht aufzuzeigen. Tatfragen sind in dritter Instanz unbekämpfbar (RS0042903 [T5, T7]). Daran ändert auch nichts, dass…
…Rechtsrüge können tatsächliche Feststellungen nur insoweit angefochten werden, als sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind (vgl RS0043356 [insbes T3] uva). Solche Fehler des Berufungsgerichts vermag die Revisionswerberin nicht aufzuzeigen. [4] 3. Es steht fest, dass eine Prüfung, ob der Stahlbetonrost (als…
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