Die Entscheidung über eine Bewertung gemäß § 7 RATG ist eine über den Kostenpunkt im Sinne des § 528 Abs 1, zweiter Fall ZPO.
Rückverweise
…die Zulässigkeit eines Rekurses (vgl RS0044963 [T25]) gegen einen Beschluss, mit dem das Erstgericht den Verfahrensgegenstand gemäß § 7 RATG bewertete (RS0120192; RS0044195; RS0044218; RS0044177), als auch eine die Kostenfrage betreffende Entscheidung nach § 197 Abs 6 AktG erfasst. [61] Wenn das Rekursgericht im Rahmen der Zurückweisung des…
…Bewertungen nach § 7 RATG, die ihrem Wesen nach nur für die Kostenfrage Bedeutung haben können und lediglich die Vorfrage der Kostenbemessungsgrundlage lösen (RIS-Justiz RS0044177; RS0044195; RS0044218; vgl auch 6 Ob 539/87).…
…Belang und betreffen daher den Kostenpunkt. Sie sind folglich gemäß § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG absolut unanfechtbar (RS0120192; RS0044195; RS0044218; RS0044177 [jeweils zur Parallelbestimmung des § 528 Abs 2 Z 3 ZPO]). [8] 3. Daran vermögen auch die ebenfalls ausschließlich den Kostenpunkt…
… 41 Rz 5 mwN). Der Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO jedenfalls unzulässig (vgl RS0044963 [T25]; RS0120192; RS0044195; RS0044218; RS0044177). …