Der Richter darf eine Klage wegen ungenügender Substantiierung des Anspruches erst abweisen, wenn er auf die Vervollständigung des tatsächlichen Vorbringens hingewirkt hat. Dies gilt auch im Anwaltsprozess.
…mit den Streitteilen zu erörtern und den Parteien die Möglichkeit einzuräumen, entsprechendes Vorbringen dazu zu erstatten und allenfalls eine entsprechende Verfahrensergänzung vorzunehmen (vgl RIS-Justiz RS0037161 und RS0037166). Spruchgemäß waren die Urteile der Vorinstanzen daher aufzuheben und die Rechtssache an das Erstgericht zurückzuverweisen, das im aufgezeigten Sinn vorzugehen haben wird. Der…
…an. Gleiches gilt für die in diesem Zusammenhang geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens durch das Treffen einer Überraschungsentscheidung (vgl RS0037166 [T1]; RS0031014 [T10]; RS0037516 [T4]; RS0037161; RS0117576; RS0037300). [34] 5. D as Ersturteil war somit einschließlich seiner Kostenentscheidung wiederherzustellen. [35] Die Entscheidung über die Kosten der Verfahren in zweiter und dritter…
…aus den vorgetragenen Tatsachenbehauptungen ableitbar, das heißt unschlüssig (vgl RIS Justiz RS0037516), ohne jedoch einen gebotenen Verbesserungsversuch mit der Klägerin vorzunehmen (RIS Justiz RS0037166 [T5]; RS0037161 [T2]). Eine Rüge dieses Verfahrensmangels unterblieb jedoch in der Berufung der Klägerin. Eine allfällige Verletzung der materiellen Prozessleitungspflicht des Erstgerichts nach §§ 182…
…eine Unschlüssigkeit weder vorgebracht noch erörtert. 2.2. Vor einer Abweisung des diesbezüglichen Begehrens hätte daher ein Verbesserungsversuch durchgeführt werden müssen (vgl RIS-Justiz RS0117576; RS0037161; RS0037166). 2.3. Wenn das Berufungsgericht im Gegensatz zum Erstgericht das Klagebegehren für zu wenig bestimmt (§ 226 ZPO) erachtet, muss es das Urteil…
…Präzisierung zu ermöglichen hat. Diese ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (vgl RIS-Justiz RS0036355 mit zahlreichen weiteren Nachweisen 8 Ob 58/06x ebenso RIS-Justiz RS0037161 mwN zuletzt 7 Ob 149/03t oder RIS-Justiz RS0037119 mwN zuletzt 1 Ob 73/03x oder RIS-Justiz RS0037166 mwN zuletzt 8 ObS 4…
…RS0040801 [T1]; RS0040862). Es entspricht aber der völlig einhelligen Judikatur, dass vor Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen ist (RIS Justiz RS0117576; RS0037166; RS0037161), was auch im Fall eines Antrags auf Fällung eines Versäumungsurteils wegen Versäumung der Frist zur Klagebeantwortung gilt (1 Ob 73/03x). 5.2. §…
…Eventualbegehrens berechtigt aber noch nicht zu dessen Abweisung. Vielmehr ist dieser Umstand mit den Parteien zu erörtern und allenfalls ein Verbesserungsauftrag zu erteilen (RIS-Justiz RS0037161). Da die Vorinstanzen - ausgehend von einer vom Revisionsgericht nicht geteilten Rechtsauffassung - schon das auf Zahlung gerichtete Hauptbegehren für berechtigt erachteten, dieses nunmehr aber abgewiesen wurde…
…nicht vorgebracht wurden, zumindest hinzuweisen (RIS-Justiz RS0122749), in diesem Sinne ist auch vor Abweisung eines unschlüssigen Verfahrens jedenfalls ein Verbesserungsversuch vorzunehmen (RIS-Justiz RS0117576, RS0037161, RS0036355, RS0037166, zuletzt etwa OGH vom 15.12.2015, 4 Ob 197/15x). 9.5 Hier wurde im erstinstanzlichen Verfahren auf den vom Kläger jedenfalls auch…
…der Unschlüssigkeit der gegen die erstbeklagte Partei erhobenen Begehren und vor dem Hintergrund der zuvor erläuterten weiteren Voraussetzung zu bestätigen gewesen (siehe etwa RIS-Justiz RS0037161, RS0037166, RS0037407, RS0040872; Fasching in Fasching/Konecny² III § 226 ZPO Rz 94). Zu diesem Themenkreis nimmt der Kläger in seiner (umfangreichen) Rekursbeantwortung mit…
…19] 1.4. Das Gericht darf die Partei nicht mit seiner Rechtsansicht überraschen (RS0108816, RS0037300); vor der Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens ist ein Verbesserungsversuch vorzunehmen (RS0117576, RS0037161, RS0036355, RS0037166). Wenn ein Rechtsmittelgericht im Gegensatz zum Erstgericht das Klagebegehren für zu wenig bestimmt erachtet, muss es daher grundsätzlich das Urteil des Erstgerichts aufheben…
…zwar die Partei nicht mit seiner Rechtsansicht überraschen (RIS Justiz RS0108816, RS0037300); vor der Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens ist ein Verbesserungsversuch vorzunehmen (RIS Justiz RS0117576, RS0037161, RS0036355, RS0037166). § 182a ZPO hat aber nichts daran geändert, dass es keiner richterlichen Anleitung zu einem Vorbringen bedarf, gegen das der Prozessgegner bereits…
…geltende Verpflichtung getroffen hätte, vor der Abweisung des Klagebegehrens auf Grund einer Unschlüssigkeit einen die behaupteten Unschlüssigkeiten konkret aufzeigenden Verbesserungsversuch vorzunehmen (RIS-Justiz RS0117576; RS0037166; RS0037161) und hier ein derartiger Versuch nach Modifizierung des Klagebegehrens durch den Kläger im Rahmen der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 16.8.2017 (siehe dazu S …
… 61/18w; 4 Ob 168/12b; 6 Ob 275/05t). Dementsprechend wird ein unbestimmtes Klagebegehren ab- und nicht zurückgewiesen (RS0037407; RS0037161 [T1, T4]; insb 3 Ob 578/85; in diesem Sinne auch Fasching aaO 1049; Konecny , JBl 1984, 17 Fn 24; aA…
…Rechtsauffassung überdies zur Schlüssigstellung gemäß § 182 ZPO im Sinne eines Verbesserungsversuches gehalten gewesen wäre (1 Ob 106/01x; 2 Ob 222/01p; RIS-Justiz RS0037161) - keinesfalls gesprochen werden. Ob aber solche wichtige Gründe mit der Wertigkeit im Sinne der zuvor aufgezählten Ausnahmefälle für den Kläger auch tatsächlich vorliegen bzw seinerzeit…
…Partei das Begehren schlüssig gestellt wurde – ein trotz Verbesserungsversuchs unschlüssiges Klagebegehren ohne jegliches Beweisverfahren und somit ohne Erschwerung und Verzögerung sofort abzuweisen (RIS Justiz RS0037161 [T2]; vgl auch RS0039622 sowie 6 Ob 535/90: „ Je offenkundiger im übrigen einem geänderten oder neu eingeführten Anspruch ein anspruchsaufhebender oder…
…sind (RS0102003; RS0040990). [15] Der Entscheidungswille des Berufungsgerichts war tatsächlich darauf gerichtet, der Klägerin vor der Abweisung des unschlüssigen Klagebegehrens die nach der Rechtsprechung (RS0117576, RS0037161, RS0036355, RS0037166) gebotene Verbesserungsmöglichkeit einzuräumen. Das Berufungsgericht hat diesen Entscheidungswillen nicht nur im Spruch, sondern auch in den Gründen seiner Entscheidung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht…
…zwar die Partei nicht mit seiner Rechtsansicht überraschen (RIS Justiz RS0108816, RS0037300); vor der Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens ist ein Verbesserungsversuch vorzunehmen (RIS Justiz RS0117576, RS0037161, RS0036355, RS0037166). Der Rechtsmittelwerber hat jedoch die Pflicht, darzulegen, welches zusätzliche oder andere Vorbringen er aufgrund der von ihm nicht beachteten neuen Rechtsansicht erstattet hätte…
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