RS0022063 – OGH Rechtssatz
Im Falle der Verbesserung eines Werkes im Sinne des § 1167 ABGB ist es unbeachtlich, ob die Verbesserungsaufwendungen den Wert des Werkes übersteigen (SZ 25/277).
Im Falle der Verbesserung eines Werkes im Sinne des § 1167 ABGB ist es unbeachtlich, ob die Verbesserungsaufwendungen den Wert des Werkes übersteigen (SZ 25/277).
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