Skiunfall und Haftungsfrage: Kläger fordert Schadensersatz und Feststellung der Haftung des Beklagten—OLG Innsbruck Entscheidung
4R74/25a18. Juni 2025
…durfte der Beklagte darauf vertrauen, dass ihm nachfolgende, schneller abfahrende Skifahrer die FIS-Regeln einhalten und demzufolge eine Fahrlinie wählen, die den Beklagten nicht gefährdet (RS0023645; RS0023793; RS0023410 [T2]). Dass der Kläger seinerseits als nachfolgender Pistenbenützer nicht darauf vertrauen durfte, dass der Beklagte seine Fahrlinie nicht ändert, wurde bereits dargelegt. Abgesehen…