7Nc12/14w—OGH Entscheidung
11. Juni 2014
…die Zuständigkeit für die Entscheidung über Ablehungsanträge abschließend. Wenn sämtliche Richter eines Gerichtshofs abgelehnt werden, hat der übergeordnete Gerichtshof darüber zu entscheiden (RIS Justiz RS0109137, RS0045997). Die amtswegige Delegierung nach § 30 JN ist nur zulässig, wenn tatsächlich so viele Richter ausgeschlossen oder befangen sind, dass eine vorschriftsmäßige Besetzung des…