Amtshaftungsansprüche wegen unvertretbar rechtswidriger Entscheidungen in Zivilprozess—OGH Entscheidung
1Ob136/25v16. Dezember 2025
…in der Rechtsprechung damit begründet, dass derjenige, dem eine Sache oder ein Recht bereits aufgrund eines Rechtsgeschäfts überlassen bzw eingeräumt wurde, in der Regel (vgl RS0034095 [T14, T17]) unredlich ist (RS0034095 [T4, T5, T8, T10]). Darauf, dass die Gerichte des Anlassverfahrens rechtlich unvertretbar die Redlichkeit der dortigen Kläger (und ihrer Rechtsvorgänger…