JudikaturOGH

RS0018739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2018

Mit der Zusage der Verbesserung des Mangels kommt zwischen den Vertragsteilen eine neue Vereinbarung über die behaupteten Mängel und die Verbesserung zustande, woraus ein neuer Erfüllungsanspruch erwächst.

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