RS0029415 – OGH Rechtssatz
Kein adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Zusammenbringen zweier Kaufvertragsinteressenten durch den Mäkler und einem fünf Jahre später abgeschlossenen Mietvertrag über die Liegenschaft zwischen denselben Personen.
…bei wertender Betrachtung (vgl Reischauer in Rummel² § 1295 ABGB Rz 19) der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall nicht als inadäquat anzusehen ist (RIS-Justiz RS0029415 [T1]; RS0062723 [T12]; RS0062752 [T2]; RS0062768 [T1]; RS0062878 [T5]; RS0062940 [T10]; Jabornegg, Handelsvertreterrecht und Maklerrecht 209, 224 f; zu allem jüngst: 6 Ob 25/06d…
…des Maklers für das letztlich zustandegekommene Geschäft bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall als (in )adäquat anzusehen ist (vgl RIS-Justiz RS0062878 [T5]; RS0029415 [T1]). 2.3. Die Klägerin stützt sich zunächst auf die Entscheidung 1 Ob 563/95 (ecolex 1995, 800), in welcher der Oberste Gerichtshof (ua) ausführte, dass…
…der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall für das letztlich zustande gekommene Geschäft nicht bloß (mit )kausal, sondern auch als adäquat anzusehen ist (RIS Justiz RS0062878 [T5]; RS0029415 [T1]). 3. Nach den Feststellungen erschöpfte sich die Tätigkeit der Klägerin bezüglich des späteren Käufers darin, dass sie diesem Unterlagen (auch) über das Objekt…
…für das letztlich zustande gekommene Geschäft bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall als (in )adäquat angesehen werden muss (vgl RIS Justiz RS0062878 [T5]; RS0029415 [T1]). 2.2 Aus der bisherigen Rechtsprechung lassen sich als Umstände, die zur Verneinung der Adäquanz einer an sich verdienstlichen und (mit )kausalen Tätigkeit des…
…ein solcher adäquater Kausalzusammenhang zu bejahen ist, betrifft im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (RIS Justiz RS0029415 [T5]). 2.2 Umstände, die zur Verneinung der Adäquanz einer an sich verdienstlichen und (mit )kausalen Tätigkeit des klagenden Immobilienmaklers führen können, sind nach der…
…der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall für das letztlich zustande gekommene Geschäft nicht bloß als (mit )kausal, sondern als adäquat anzusehen ist (RIS Justiz RS0062878 [T5]; RS0029415 [T1]). Umstände die zur Verneinung der Adäquanz einer an sich verdienstlichen und (mit )kausalen Tätigkeit führen können, sind nach der Rechtsprechung etwa das Scheitern der…
…entscheidend, ob die Maklert ätigkeit bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit dem zustande gekommenen Geschäft steht (RS0062878 [T5]; RS0029415 [T1]). [9] 2.2 Umstände die zur Verneinung der Adäquanz einer an sich verdienstlichen und (mit )kausalen Tätigkeit führen können, sind nach der Rechtsprechung etwa…
…kausale Tätigkeit des Immobilienmaklers für das letztlich zustande gekommene Geschäft bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall als inadäquat angesehen werden muss (RS0062878 [T5]; RS0029415 [T1]; RS0062723 [T12]; 6 Ob 25/06d [Pkt 2.1. mwN]). [44] 5.2. Umstände die zur Verneinung der Adäquanz einer an sich verdienstlichen…
…ständige Rechtsprechung zum Provisionsanspruch des Maklers an sich zutreffend wiedergegeben. Danach ist dafür eine für den Vertragsabschluss adäquate (zumindest mit )kausale Tätigkeit des Maklers erforderlich (RS0029415; RS0062752 [T1, T2, T3, T4, T8]; RS0062723 [T1, T5, T6, T19, T21]; RS0062800; RS0121626 [T1, T6]). F ür den Geschäftszweig der gewerblichen Immobilienmakler genügt für…
…des Immobilienmaklers für das letztlich zustande gekommene Geschäft bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall als adäquat oder als inadäquat anzusehen ist (RS0062878 [T5]; RS0029415 [T1]); solche Adäquitätsfragen sind grundsätzlich einzelfallbezogen (RS0062878 [T10]). [10] 2.1 Das Berufungsgericht kam bei seiner wertenden Betrachtung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis, dass das…
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