RS0062077 – OGH Rechtssatz
Die sogenannten "ÖNormen" können entweder durch Parteienvereinbarung oder dadurch Vertragsinhalt werden, daß sie gemäß § 4 Abs 6 NormenG durch Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt werden.
…den Werkunternehmer dar (RS0022153). Soweit sie - wie hier - nicht durch konkrete Rechtsvorschriften im Sinn einer Anordnung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber für verbindlich erklärt wurden (RS0062077), kommt ihnen Bedeutung nur zu, wenn sie entweder kraft Vereinbarung (auch konkludent) zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden (RS0038622) oder wenn sie durch tatsächliche Übung…
…durch konkrete Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt wurden, haben nur insofern Bedeutung, als sie konkludent zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden (RIS Justiz RS0038622 [T1]; vgl RS0062077). Die zitierte ÖNORM, die nach ihrem Punkt 1 (Anwendungsbereich) als Grundlage für die Einteilung von Schipisten in verschiedene Schwierigkeitsgrade sowie für die Markierung und…
…45] 3.8 .2 ÖNORMEN stellen eine Zusammenfassung von üblichen Sorgfaltsanforderungen dar (RS0022153). Soweit sie nicht durch den Gesetz oder Verordnungsgeber für verbindlich erklärt wurden (RS0062077), kommt ihnen Bedeutung nur zu, wenn sie entweder k raft Vereinbarung (auch konkludent) zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden (RS0022153; RS0038622). Sie sind in besonderer…
…Rechtsvorschriften im Sinn einer Anordnung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber (§ 5 NormenG 1971 BGBl 1971/240) für verbindlich erklärt wurden (RIS-Justiz RS0062077), nur unter folgenden Umständen Bedeutung zu: 1.3. Soweit sie kraft Vereinbarung (auch konkludent) zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden (RIS-Justiz RS0038622) oder wenn…
…Die Ö Norm M 5930 hat die Heizkostenabrechnung nach dem HeizKG zum Inhalt, sie mag insoweit den Stand der Technik darstellen (RIS Justiz RS0062077 [T8]). Allerdings sind sowohl die Verkehrsüblichkeit als auch das wichtige Interesse nicht nach dem im Ö Normen ersichtlichen Stand der Technik, sondern nach der Beschaffenheit…
…durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber gelten sie daher nur kraft Vereinbarung (Nachweise bei Apathy und Rummel aaO und zahlreiche E zu RIS-Justiz RS0038622 und RS0062077) oder als Verkehrssitte (RdW 1997, 272 = RdU 1997, 140). Ob eine konkrete Bestimmung aus einer ÖNorm zwischen Vertragsparteien vereinbart wurden, ist daher eine Tatfrage (ebenso…
…durch konkrete Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt wurden, haben nur insoferne Bedeutung, als sie – konkludent – zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden (RIS-Justiz RS0038622, RS0062077). Dies gilt auch für die Ö-Norm B2110 (6 Ob 98/00f uva; Aicher in Straube/Aicher , Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht I [Stand Juni…
…B 2110 kann als Allgemeine Geschäftsbedingung als Bestandteil des zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossenen Werkvertrags Geltung erlangen (vgl RIS Justiz RS0038622 [T9]; RS0062077 [T3]). Der Umstand, dass die im Rechtsstreit entscheidungswesentliche Bestimmung des Punktes 12.3.1 Z 2 lit b der ÖNORM B 2110 für…
…stellen eine Zusammenfassung von üblichen Sorgfaltsanforderungen dar (RIS Justiz RS0022153). S oweit sie nicht durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber für verbindlich erklärt wurden (RIS Justiz RS0062077), kommt ihnen Bedeutung nur z u, wenn sie entweder kraft Vereinbarung (auch konkludent) zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden (RIS Justiz RS0022153; RS0038622). Sie sind…
…“ (hier noch in der Fassung vom 15. 3. 2013) bedarf grundsätzlich ebenfalls einer (ausdrücklichen oder schlüssigen) Vereinbarung durch die Parteien (vgl RS0038622 , RS0062077 ). Daher ist ebenso durch Vertragsauslegung zu klären, ob sie überhaupt, zur Gänze oder nur teilweise und mit oder ohne Weiterverweisen auf das konkrete Vertragsverhältnis zwischen…
Rückverweise