3Ob203/07k—OGH Entscheidung
23. Oktober 2007
…Besitzausübung, die die volle Zugehörigkeit der Sache zum Ausübenden so sichtbar zum Ausdruck bringt, dass sie eine Besitzausübung dritter Personen nicht zulässt (stRsp, RIS-Justiz RS0010101). Servitutsberechtigter aufgrund einer Benützung durch die Allgemeinheit kann, insbesondere bei einer Schiabfahrt, auch ein Seilbahnunternehmen oder ein Fremdenverkehrsverband sein; die Benützung durch die Allgemeinheit deutet…