6Ob176/16z—OGH Entscheidung
24. Oktober 2016
…Schaden, der auch über den Nachteil hinausgeht, den der Besteller durch die mangelhafte Ausführung des Werks an sich erlitten hat (vgl auch RIS Justiz RS0018592, RS0022885). Der Schadenersatzanspruch setzt ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten des Veräußerers oder Unternehmers voraus; der Besteller oder Erwerber muss daher, wenn er einen über die Gewährleistung hinausgehenden…