Klage auf weiteres Schmerzengeld nach Messerangriff und Feststellung der Haftung für zukünftige Folgen—OLG Innsbruck Entscheidung
2R57/25m22. Mai 2025
…nur solche künftige Schmerzen, deren Eintritt noch nicht vorhersehbar ist, oder deren Ausmaß auch nicht so weit abgeschätzt werden kann, dass eine Globalbeurteilung möglich ist (RS0031300 [T1, T4] uvm). 2.2. In der Rechtsprechung wurde vor diesem Hintergrund der Grundsatz entwickelt, dass eine mehrmalige (ergänzende) Schmerzengeldbemessung nur dann zulässig ist, wenn eine…