Unterlassungsklage wegen angeblich irreführender Mitteilung über Urheberrechtsstreit—OGH Entscheidung
4Ob71/25g21. Oktober 2025
…sind so auszulegen, wie sie von den angesprochenen Verkehrskreisen bei ungezwungener Auslegung verstanden werden, nicht aber so, wie sie gemeint oder verstanden werden sollten ( RS0031883 ; RS0079648 [T3, T7, T10]). Wer eine mehrdeutige Äußerung macht, muss die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen, sofern diese Auslegung noch ernstlich in Betracht…