6Ob84/04b—OGH Entscheidung
26. August 2004
…hält sich im Rahmen der Rechtsprechung, wonach derjenige, der eine mehrdeutige Äußerung macht, die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen muss (RIS-Justiz RS0079648). Die Auffassung, dass der Kern der behaupteten Tatsache nicht in der einen Verurteilung, selbst wenn sie sich auf zwei Taten bezöge, liegt, ist zumindest vertretbar…