JudikaturOGH

RS0081898 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Oktober 2025

Der Versicherungsschutz umfasst bei Berufshaftpflichtversicherung nur jenen Schaden, der über das Erfüllungsinteresses des Dritten an der Leistung des Versicherungsnehmers hinausgeht.

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