JudikaturOGH

RS0081234 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 2025

Nur offenbar unbillige Schiedsgutachten können bekämpft werden. Offenbar unbillig ist ein Schiedsgutachten dann, wenn es die Maßstäbe von Treu und Glauben in gröbster Weise verletzt und seine Unrichtigkeit für eine sachkundigen und unbefangenen Beurteiler sofort erkennbar wird.

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