Als brauchbar ist die Bestandsache anzusehen, wenn sie eine solche Verwendung zulässt, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte gemacht wird, wobei eine mittlere Brauchbarkeit anzunehmen ist.
…der COVID-19-Pandemie zur gänzlichen Unbenutzbarkeit des Bestandobjekts iSd § 1104 ABGB und zum vollständigen Entfall der Zahlungspflicht des Bestandnehmers führen (vgl RS0133812 , RS0021054 [T12]), wobei es diesfalls irrelevant ist, ob man das konkrete Bestandverhältnis als Geschäftsraummiete oder als Pacht qualifiziert (vgl 6 Ob 72/23s). [4…
…Umstände des Einzelfalls an ( 8 Ob 131/21d ; 1 Ob 178/22s ; 9 Ob 98/22k Rz 29; RS0021054 [T5]; RS0020926 [insb T3]), wobei die Behauptungs und Beweislast für die mangelnde Brauchbarkeit des Bestandobjekts, die eine Zinsminderung rechtfertigt, den Bestandnehmer trifft ( 8 Ob…
…Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer Vereinbarung ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit anzunehmen (RS0020926; RS0021054). [8] Die Beurteilung der Brauchbarkeit wirft, weil es dafür stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt, regelmäßig keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung auf (vgl…
…Satellitenantennen besteht. 2.) Die Brauchbarkeit einer Bestandsache im Sinne des § 1096 ABGB richtet sich nach dem Vertragszweck und der Verkehrssitte (RIS Justiz RS0020926, RS0021054). Auch hiefür kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Die eben erwähnte, zu § 14 Abs 3 WEG 1975…
…Zum Lager: Die Brauchbarkeit einer Bestandsache richtet sich im Sinne des § 1096 ABGB nach dem Vertragszweck und nach der Verkehrssitte (RIS Justiz RS0020926; RS0021054). Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (RIS Justiz RS0020926 [T3]; RS0021054 [T5]), wobei in Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung von einer mittleren (durchschnittlichen…
…stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (6 Ob 356/04b; 9 Ob 34/04x; RIS Justiz RS0020926 [T2], [T3], RS0021054 [T5]). Wenn die Vorinstanzen aufgrund der vom Erstgericht getroffenen Feststellungen davon ausgingen, die Feuchtigkeitsschäden und übrigen Mängel ließen den vereinbarten Gebrauch nicht zu, so ist…
…wobei mangels anderer Vereinbarung eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit ausreicht (RIS Justiz RS0020926; vgl 2 Ob 215/10x = SZ 2012/20 = RIS Justiz RS0021054 [T7]). Bei nicht gehöriger Erfüllung dieser Pflichten wird der Bestandnehmer gemäß § 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB ex lege ganz oder…
… Ob 131/21d; 4 Ob 218/21v). Bei der Beurteilung der Brauchbarkeit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an (RS0021054 [T5]). 1.2. Im vorliegenden Fall überschreitet die Annahme gänzlicher Unbrauchbarkeit nicht den Beurteilungsspielraum des Berufungsgerichts: [4] Nach der ausdrücklichen Regelung in § 8…
…eine Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer Vereinbarungen ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit geschuldet (RS0021054; RS0020926). Für die Beurteilung ist daher in erster Linie die (ausdrückliche) Parteienvereinbarung bzw der dem Vertrag zugrunde gelegte Geschäftszweck maßgeblich (RS0021044; 3 Ob …
…festgestellt werden. Die Brauchbarkeit einer Bestandsache richtet sich im Sinne des § 1096 ABGB nach dem Vertragszweck und nach der Verkehrssitte (RIS Justiz RS0020926, RS0021054). Hiefür kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (2 Ob 265/04s). Die Beweispflicht für die mangelnde Brauchbarkeit des Bestandobjekts trifft den…
…muss eine Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und der Verkehrssitte entspricht. Mangels anderer Vereinbarungen ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit geschuldet (RS0021054; RS0020926). Für die Beurteilung ist daher in erster Linie die (ausdrückliche) Parteienvereinbarung bzw der dem Vertrag zugrunde gelegte Geschäftszweck maßgeblich (RS0021044). [11] 1.3 Ein…
…Maßnahmen anlässlich der COVID-19-Pandemie zurückführen lassen, sind als konkrete Folgen einer objektiven Einschränkung des vertraglich bedungenen Gebrauchs zu berücksichtigen (vgl RS0020926 [T11, T12] = RS0021054 [T14, T15]; 9 Ob 84/21z; 10 Ob 46/22w; 5 Ob 192/22d). [5] 1.2 Entgegen der…
…dass sich der zu gewährleistende „bedungene Gebrauch“ (primär) nach dem Zustand richtet, der der vertraglichen Vereinbarung zugrunde gelegt wurde RS0020738 [T4]; s auch RS0021054 [T6]). [5] 5. Die Behauptung, der Beklagte hätte die Nichtbenützbarkeit selbst zu verantworten (weil er die Pumpe im Keller nicht eingeschaltet habe), ist nicht…
…zulässt, wie sie (gewöhnlich) nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt, wobei mangels anderer Vereinbarung - eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit ausreicht (RIS Justiz RS0021054, RS0020926). Insoweit trifft den Bestandgeber nach dem ersten Satz dieser Gesetzesstelle auch die (grundsätzlich alleinige) Kostentragungspflicht (7 Ob 3/03x = wobl 2004…
…anlässlich der COVID 19 Pandemie verfügt wurden, konkrete Folgen einer objektiven Einschränkung des vertraglich bedungenen Gebrauchs des Bestandobjekts und im Rahmen einer Mietzinsminderung zu berücksichtigen (RS0021054 [T15]). [4] 3. D ie Bestandsache muss eine Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer…
…a mination mit Krankheitserregern), sondern auf eine (hier) pandemiebedingte, gemessen am Vertragszweck objektive Unbenutzbarkeit ab ( so – zu § 1 096 ABGB – RS0020926; RS0021054; 3 Ob 184/21m). [20] 2.4. Ist der bedungene Gebrauch des Bestandobjekts durch Kundenverkehr gekennzeichnet, so führt ein Betretungsverbot aus Anlass der…
…gewöhnlich) nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte gemacht wird, wobei - mangels anderer Vereinbarungen - eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit ausreicht (RIS Justiz RS0021054, RS0020926; Würth in Rummel , ABGB 3 Rz 4 zu § 1096; Binder in Schwimann , ABGB 2 Rz 1 zu §…
…und die Nutzung zu gewährleisten, die ausdrücklich nach dem Vertragszweck oder nach der Verkehrssitte bedungen sind. Im Zweifel gilt eine durchschnittliche Brauchbarkeit als geschuldet (RS0020926; RS0021054). [17] 2.4 § 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB normiert dispositives Recht (RS0021525; RS0021223) . Von dem in dieser Bestimmung angesprochenen Brauchbarkeitsmaßstab kann…
…des Bestandobjekts durch eine Einwirkung auf dieses selbst (zB Verseuchung mit Krankheitserregern), sondern auf eine (hier) pandemiebedingte, gemessen am Vertragszweck objektive Unbenutzbarkeit ab (vgl RS0020926; RS0021054). [20] 1.3 Ist der bedungene Gebrauch des Bestandobjekts durch Kundenverkehr gekennzeichnet, so führt ein Betretungsverbot aus Anlass der COVID 19-Pandemie zur gänzlichen Unbenutzbarkeit des…
…Ausmaß der Mietzinsminderung nach Grad und Dauer der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts richtet, wobei es dafür vor allem auf den Vertragszweck, also den bedungenen Gebrauch ankommt (RS0021054; RS0020926). Letztlich hängt das Ausmaß einer berechtigten Mietzinsminderung von den Umständen des Einzelfalls ab, weshalb diese Beurteilung in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage begründet (RS0108260…
…eine Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer Vereinbarungen ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit geschuldet (RS0021054; RS0020926). Für die Beurteilung ist daher in erster Linie die (ausdrückliche) Parteienvereinbarung bzw der dem Vertrag zugrunde gelegte Geschäft szweck maßgeblich (RS0021044; 3 Ob…
…Verwendung zulassen muss, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer Vereinbarungen ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit geschuldet (RS0021054; RS0020926). Für die Beurteilung der Brauchbarkeit ist damit entweder auf die (ausdrückliche) Parteienvereinbarung oder den dem Vertrag zugrunde gelegte Geschäftszweck abzustellen (RS0021044; vgl Lovrek in…
…eine Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer Vereinbarungen ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit geschuldet (RS0021054; RS0020926). Für die Beurteilung ist daher in erster Linie die (ausdrückliche) Parteienvereinbarung bzw der dem Vertrag zugrundegelegte Geschäftszweck maßgeblich (RS0021044; 3 Ob 185…
…sind. Im Zweifel gilt mittlere Brauchbarkeit als geschuldet (P esek in Schwimann/Kodek V 4 § 1096 ABGB Rz 5; RIS Justiz RS0020926, RS0021054). 2.3 Im vorliegenden Fall wurde die Wohnung ausdrücklich als behindertengerechte Wohnung vermietet. Das ergibt sich, worauf die Klägerin zutreffend verweist, aus dem Beiblatt zum…
…Beurteilung auch nicht mehr zurück. 5. Bei der Beurteilung eines Bestandobjekts als brauchbar kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an (RIS Justiz RS0021054 [T5]). Soweit sie aus dem Zustand der Heizungsanlage die Unbrauchbarkeit der Wohnung und damit deren Einstufung in Kategorie D ableiten wollen, gehen die Beklagten…
…insbesondere dessen gesamte Branche, allgemein und insgesamt treffen, sind hingegen dem Unternehmerrisiko zuzuordnen und keine Grundlage für eine allein darauf aufbauende Mietzinsminderung (RS0020926 [T11, T12] = RS0021054 [T14, T15]; 5 Ob 88/23m [Rz 4]). [33] 1.3. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Bestandsache eine Verwendung zulassen, wie sie…
…zu dem bedungenen Gebrauch nicht taugt. Im Zweifel ist von einer geschuldeten „mittleren Brauchbarkeit“ auszugehen (3 Ob 185/15z; RIS-Justiz RS0021054; RS0020926). Die Zinsminderung tritt kraft Gesetzes und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Bestandgebers ein (RIS Justiz RS0021443; RS0021420). Der Anspruch auf Zinsbefreiung/Zinsminderung besteht…
…Mieter jenen Gebrauch und jene Nutzung zu gewährleisten, die ausdrücklich oder nach dem Zweck des Vertrags oder nach der Verkehrssitte bedungen sind (RIS Justiz RS0020926, RS0021054). Der Mieter kann vom Vermieter zwar nicht verlangen, dass alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Umstände erhalten bleiben, wohl aber, dass er vom Vermieter und…
…von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht, was in der Regel eine Befassung des Obersten Gerichtshofs ausschließt (vgl RIS Justiz RS0021324 [T3]; RS0020926 [T3]; RS0021054 [T5]), doch setzt dies voraus, dass sich die Vorinstanzen an den von der Rechtsprechung zu § 1096 ABGB entwickelten Grundsätzen orientiert haben. Das trifft…
…anzusehen, wenn sie eine dem Vertragszweck und der Verkehrssitte entsprechende Verwendung zulässt, wobei mangels anderer Vereinbarungen eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit anzunehmen ist (vgl RIS Justiz RS0021054). Vom Obersten Gerichtshof wurde auch bereits betont, dass es bei der Beurteilung der Brauchbarkeit stets auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (2 Ob …
…6.950,40 EUR erforderte, begründet die Einstufung der Wohnung in keine höhere Kategorie als D entgegen der Ansicht des Revisionsrekurswerbers keine im Einzelfall (RIS Justiz RS0021054 [T5]) vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende Fehlbeurteilung. Keinesfalls kann aus dem Umstand, dass eine Schukosteckdose im Wohnzimmer sowie im Badezimmer (dort aber nicht auch der Lichtauslass…
…eine Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer Vereinbarungen ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit geschuldet (RS0021054; RS0020926). Für die Beurteilung ist in erster Linie die (ausdrückliche) Parteienvereinbarung bzw der dem Vertrag zugrunde gelegte Geschäftszweck maßgeblich (8 Ob 131/21d…
…Schalldämmung eine erhebliche Belästigung ist, die den Gebrauch des Bestandgegenstands, wie er gewöhnlich nach der Verkehrsauffassung erwartet wird (mangels Vereinbarung eine mittlere Brauchbarkeit [RIS Justiz RS0021054]), erheblich beeinträchtigt und eine Mietzinsminderung rechtfertigt, hält sich im Rahmen der Judikatur. Welchen Unterschied es in der Schutzwürdigkeit des vom Lärm (Lärm ist jeder als…
…der Verkehrssitte erfolgt, wobei im Zweifel eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit ausreicht (3 Ob 20/09a; 1 Ob 55/11m; RIS Justiz RS0021054, RS0020926). Die (dispositive) Pflicht des Vermieters, die Räumlichkeiten im vereinbarten bzw brauchbaren Zustand zu übergeben, wird durch das MRG nicht berührt ( Iro in KBB³…
…sich das Ausmaß der Mietzinsminderung nach Grad und Dauer der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts richtet, wobei es dafür vor allem auf den Vertragszweck ankommt (RIS Justiz RS0021054; RS0020926). Die Minderung des Bestandzinses ist sodann durch Vergleich des Bestandzinses, der ohne Mangel und jenem, der mit Mangel für das Bestandobjekt am Markt zu…
…Zufall (RIS Justiz RS0102015). Die Brauchbarkeit einer Bestandsache richtet sich iSd § 1096 ABGB nach dem Vertragszweck und nach der Verkehrssitte (RIS Justiz RS0020926, RS0021054). Bei der Beurteilung der Brauchbarkeit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an (RIS Justiz RS0020926 [T3]). Es muss ein Zustand eingetreten sein, wodurch…
…von der geschuldeten Leistung abweicht (2 Ob 215/10x mwN); im Zweifel ist von einer geschuldeten „mittleren Brauchbarkeit“ auszugehen (RIS Justiz RS0021054; RS0020926). 5.1.2. Die Zinsminderung tritt kraft Gesetzes und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Bestandgebers ein (RIS Justiz RS0021443; RS0021420). Ob die Mietzinsminderung eine Anzeige…
…Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer Vereinbarungen ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit anzunehmen (RS0020926; RS0021054); bei der Beurteilung der Brauchbarkeit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an (RS0021054 [T5]; RS0021324 [T3]). Die subjektive Besorgnis einer wissenschaftlich nicht erwiesenen…
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