JudikaturOGH

RS0043093 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2020

Kein Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz, wenn das Berufungsgericht aus einer Tatsachenfeststellung des Erstgerichtes einen logisch zwingenden Schluss zieht, der - wenn auch unausgesprochen - auch dem Ersturteil zugrunde liegt.

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