JudikaturOGH

RS0034310 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 1979

Jährlich fällig werdende "Mitgliedsbeiträge und Verwaltungsgebühren" einer gemeinnützigen Baugenossenschaft, Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft fallen unter § 1480 ABGB, Ersatzforderungen einer solchen Genossenschaft für "Baunebenkosten" unter § 1486 Z 1 ABGB.

Rückverweise