RS0034310 – OGH Rechtssatz
Jährlich fällig werdende "Mitgliedsbeiträge und Verwaltungsgebühren" einer gemeinnützigen Baugenossenschaft, Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft fallen unter § 1480 ABGB, Ersatzforderungen einer solchen Genossenschaft für "Baunebenkosten" unter § 1486 Z 1 ABGB.