Klage der A* GmbH gegen Ing. B* C* wegen offener Rechnung für Planungsleistungen—OLG Graz Entscheidung
5R91/25d12. September 2025
…zum Vertragsabschluss bestimmt. Täuschung durch Verschweigen erfordert zudem, dass eine Aufklärungspflicht verletzt wurde, was nach den Anschauungen des redlichen Verkehrs zu beurteilen ist (RIS-Justiz RS0014833 [T1, T4, T6, T7]). Dabei ist besonders zu beachten, dass regelmäßig nicht der Geschäftsführer persönlich, sondern vielmehr die GmbH aufklärungspflichtig ist; die persönliche Haftung des…