6Ob268/09v—OGH Entscheidung
14. Januar 2010
… 870 ABGB erfüllt sind, kommt es maßgeblich auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an (RIS-Justiz RS0111165, RS0014829 [T4], RS0014811 [T12], RS0014833 [T4]). Schweigen kann insbesondere dann den Tatbestand der Arglist iSd § 870 ABGB erfüllen, wenn der Schweigende gegen eine ihm obliegende Aufklärungspflicht verstößt…