JudikaturOGH

RS0074180 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Oktober 2021

Ist ein vorschriftsmäßiges Einbiegen vom rechten Fahrstreifen der befahrenen Fahrbahnhälfte im kurzen Bogen nach rechts nicht möglich, muß etwa hiezu vorerst sogar auf die Gegenfahrbahn ausgebogen werden (großer Wagen), dann genügt die bloße Fahrtrichtungsänderungsanzeige nach rechts nicht. Der Lenker muß sich vielmehr überzeugen, ob das Einbiegen im Hinblick auf den in der rechten Fahrbahnhälfte nachflutenden Verkehr gefahrlos möglich ist.

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