Im Berufungsverfahren kann die Klage weder geändert noch auch nur im Sinne des § 235 Abs 4 ZPO verändert werden. Der vom Berufungsgericht über die bei ihm angestrebte Klagsänderung (Klageveränderung) gefasste Beschluss ist anfechtbar.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden