JudikaturOGH

RS0060124 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2021

Die Nichtigkeitsklage des § 41 GmbHG ist ihrem Wesen nach eine Anfechtungsklage; das ihr stattgebende Urteil ist ein Rechtsgestaltungsurteil. Wird die Frist zur Erhebung der Klage versäumt, dann kann der Generalversammlungsbeschluss nicht mehr umgestoßen werden; er bleibt trotz etwaiger Gesetzwidrigkeit oder Satzungswidrigkeit wirksam.

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