1Ob124/16s—OGH Entscheidung
30. August 2016
…ist, wenn sich die Verhältnisse nachträglich geändert haben (RIS Justiz RS0107666; RS0053297, RS0047398), da die materielle Rechtskraft nachträglichen Tatbestandsänderungen nicht Stand hält (RIS Justiz RS0007140; RS0007171 [T16, T21, T28]). Darauf, ob ein derartiger Erhöhungsantrag bereits gestellt wurde – was das Rekursgericht für den vorliegenden Fall bejaht – oder die Partei bloß…