Wenn der Unternehmer nach der Ablieferung des Werkes und der Feststellung der Mängel durch den Besteller diesem die Zusage macht, die Mängel zu beheben, dann läuft die Gewährleistungsfrist erst ab Vollendung der Verbesserung.
…die Rechtslage nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in das Stadium vor Ablieferung zurück, sodass dem Besteller neuerlich die Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung stehen (vgl RS0018739 ; RS0018921 [T7]). Die neue Gewährleistungsfrist beginnt dann erst mit der Vollendung der Verbesserung oder nachdem feststeht, dass die zugesagte Verbesserung nicht erfolgen wird ( RS0018762 [T1]; RS0018921…
…Mangel, der mit der Verbesserung – nach dem Eindruck eines redlichen Käufers oder Werkbestellers (vgl RS0014205) – beseitigt werden soll, und damit seine diesbezügliche Gewährleistungspflicht (RS0018921 [T7, T8]; 9 Ob 55/23p Rz 26 ua). Ein solches (stillschweigendes) Anerkenntnis beinhaltet regelmäßig auch den Verzicht auf die Erhebung der…
…Kläger zitierten Rechtsprechung, beginnt eine Gewährleistungsfrist (nur dann) erst mit Vollendung der Verbesserung zu laufen, wenn die Verbesserung noch während offener Gewährleistungsfrist zumindest zugesagt wurde (RS0018921). [16] Dies trifft hier jedoch nicht zu. Selbst das bloße Informationsschreiben zum Dieselskandal (noch ohne Anbot eines Updates) erreichte den Kläger nach den Feststellungen mehr…
…sodass diese mit dem Verbesserungsversuch neu zu laufen beginnt (3 Ob 139/23x [R 33]; 4 Ob 21/21y [Rz 24]; RS0018921). Dies erstreckt sich jedoch nur auf den konkret anerkannten Mangel ( Reischauer in Rummel/Lukas, ABGB 4 § 933 Rz 109). Die Behebung eines konkreten…
…Feststellung der Mängel durch den Besteller diesem die Zusage macht, die Mängel zu beheben, dann läuft die Gewährleistungsfrist erst ab Vollendung der Verbesserung (RIS Justiz RS0018921). Mit der Zusage der Verbesserung des Mangels kommt zwischen den Vertragsteilen eine neue Vereinbarung über die behaupteten Mängel und deren Verbesserung zustande, woraus ein neuer…
…6 § 933 ABGB Rz 14 aE; Reischauer in Rummel/Lukas , ABGB 4 § 933 Rz 124) neu zu laufen (RS0018921). Auf diesen rechtlichen Hintergrund nimmt der hier zu beurteilende Punkt V. des Werkvertrags auch Bezug. [26] 4.3. Das Erstgericht war der Auffassung, die…
…unternommene Verbesserungsversuche ein deklaratives Anerkenntnis der Forderung bewirken und damit den Lauf der Gewährleistungsfrist unterbrechen (RS0018762) und dass dies auch für Verbesserungszusagen gilt (RS0018762 [T1]; RS0018921 [T10]). Das bloße In Aussicht Stellen einer Überprüfung ist allerdings kein Anerkenntnis (vgl Reischauer in Rummel/Lukas ABGB 4 § 933 Rz 107…
…der Feststellung der Mängel durch den Besteller diesem Zusagen macht, die Mängel zu beheben, dann läuft die Gewährleistungsfrist erst ab Vollendung der Verbesserung (RIS Justiz RS0018921). Das angefochtene Zwischenurteil des Berufungsgerichts spricht nur über den Verjährungseinwand der Beklagten ab. Beim Zwischenurteil gemäß § 393a ZPO zur (verneinten) Verjährung wird nur…
…der Feststellung der Mängel durch den Besteller diesem Zusagen macht, die Mängel zu beheben, dann läuft die Gewährleistungsfrist erst ab Vollendung der Verbesserung (RIS-Justiz RS0018921). Dies übersieht die Revision, wenn sie davon ausgeht, dass die dreijährige Gewährleistungsfrist im vorliegenden Fall bereits im Herbst 2007 begonnen habe, dabei aber den misslungenen…
…redlichen Käufers oder Werkbestellers (allgemein RS0014205 ; P . Bydlinski aaO § 863 ABGB Rz 3) – beseitigt werden soll, und damit seine diesbezügliche Gewährleistungspflicht ( RS0018921 [T7, T8]). Ein solches Anerkenntnis beinhaltet in der Regel den Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede ( RS0032386 ). 4. Ansprüche der Klägerin aus Gewährleistung sind…
…01z; 10 Ob 105/05x; 5 Ob 126/12h [Pkt 5]; 8 Ob 124/16t [Pkt 3]; RS0018921 [T7, T8]). [11] 4.4. Die Erstbeklagte führt in der Revision – insoweit noch rechtsrichtig – ins Treffen, ein Verbesserungsversuch führe lediglich dazu, dass die…
…drei Jahren geltend zu machen (§ 933 Abs 1 Satz 1 ABGB). Nach einem Verbesserungsversuch läuft aber die Gewährleistungsfrist neu (RIS-Justiz RS0018921; Zöchling-Jud in Kletečka/Schauer , ABGB-ON 1.01 § 933 Rz 17; Hödl in Schwimann , ABGB TaKom² § 932 Rz…
…ABGB jenen Mangel, der mit der Verbesserung – nach dem Eindruck eines redlichen Käufers oder Werkbestellers – beseitigt werden soll, und damit seine diesbezügliche Gewährleistungspflicht (RS0018921 [T7, T8]; RS0032401 [T8]; 8 Ob 40/23z). [22] 1.3. Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ist von dem zu beweisen, der…
…in das Stadium vor Ablieferung bezüglich des dadurch anerkannten Mangels zurücktritt und die neue Gewährleistungsfrist für die Geltendmachung von Mängeln der Verbesserung beginnt (RIS-Justiz RS0018921; 6 Ob 126/01z; Reischauer aaO § 933 ABGB Rz 5; Kurschel, Die Gewährleistung beim Werkvertrag, 115) nicht anwendbar. Der Beklagte war vielmehr gar nicht…
…durch eine Verbesserungszusage oder einen Verbesserungsversuch geschieht, die Gewährleistungsfrist, sodass diese mit der Vollendung der Verbesserung bzw mit dem erfolglosen Verbesserungsversuch neu zu laufen beginnt (RS0018921). Ob eine Erklärung oder ein Erklärungsverhalten ein (deklaratives) Anerkenntnis bildet, das für die Unterbrechung der Verjährungsfrist genügt (RS0033015), hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls…
…bei gewissen klimatischen Verhältnissen besteht, ergab sich erst durch das Software Update. Die Auffassung des Berufungsgerichts, dieser Verbesserungsversuch habe eine neue zweijährige Verbesserungsfrist ausgelöst (vgl RS0018921 [T7, T8]), ist daher nicht zu beanstanden. [19] 6. Auf die vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage, ob die mit dem Sachmangel „Umschaltlogik“ einhergehende…
…und der Feststellung der Mängel durch den Besteller diesem die Zusage macht, die Mängel zu beheben, dann läuft die Gewährleistungsfrist erst ab Vollendung der Verbesserung (RS0018921). Mit der Zusage der Verbesserung des Mangels kommt zwischen den Vertragsteilen eine neue Vereinbarung über die behaupteten Mängel und deren Verbesserung zustande, woraus ein neuer…
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