JudikaturOGH

RS0038627 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2024

Die Genehmigung eines Vertrages durch die Grundverkehrskommission ist eine Suspensivbedingung für die Wirksamkeit des Vertrages (mit Zusammenstellung der Lehre und bisherigen Rechtsprechung unter ausdrücklicher Ablehnung der in den Entscheidung 2 Ob 769/52 und SZ 5/57 vertretenen Auffassung, es handle sich um eine Resolutivbedingung). Zum Schwebezustand vor der Genehmigung des Vertrages durch die Grundverkehrskommission.

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