6Ob68/13p—OGH Entscheidung
08. Mai 2013
…herrschender Rechtsprechung ein Vertrag, der deshalb der Annahme bedarf, die allerdings auch konkludent erfolgen kann (5 Ob 84/12g; vgl RIS Justiz RS0014090, RS0034122). Nach der Rechtsprechung ist der schenkungsweise Schulderlass an keine Form gebunden, weil er nicht schenkungsversprechend ist. Der Verzicht als Verfügungsgeschäft erfordert daher keinen Notariatsakt (5…