JudikaturOGH

RS0002032 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2008

Hat der Verpflichtete den Anspruch nur gegen eine Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung des betreibenden Gläubigers zu erfüllen, so ist dies in der Exekutionsbewilligung zum Ausdruck zu bringen.

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