6Ob262/10p—OGH Entscheidung
28. Januar 2011
…außerordentlichen Revision aufzuzeigen versucht, die Übertragungsakte aus dem Jahr 2005 (nunmehr) einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürften, fehlt es der Neuregelung an einer Anordnung (ausdrücklicher [RIS-Justiz RS0008694]) rückwirkender Geltung durch den Gesetzgeber. Es kann nicht sein, dass ohne eine derartige Anordnung Übertragungsakte, die nach alter Rechtslage wirksam waren, nunmehr plötzlich unwirksam würden…