1Ob244/03v—OGH Entscheidung
12. August 2004
…der Vorinstanzen, von völliger Zwecklosigkeit der Wasserleitungsdienstbarkeit, die das Erlöschen der Servitut bewirke, könne nicht gesprochen werden, steht im Einklang mit der Rechtsprechung (RIS Justiz RS0011574) und ist nicht zu beanstanden. Was schließlich das Revisionsvorbringen zur Frage, wann die Wasserversorgungspflicht der Beklagten zum Tragen komme, betrifft, steht die Auslegung der Vereinbarung…