Bei einer Drohung gegen einen Abwesenden muss auch erwiesen sein, dass die Drohung nach der Absicht des Täters dem Bedrohten zur Kenntnis gelangen sollte oder der Täter zumindestens damit rechnen musste.
… 10), es fehlten Feststellungen dazu, dass die Absicht des Angeklagten auch auf Kenntnisnahme der Äußerungen durch W* S* gerichtet gewesen sei (vgl RIS-Justiz RS0093126 [T4]), nicht dar, weshalb dies hier (für die Schuld oder die Subsumtionsfrage) entscheidend sein soll. [5] Indem die Subsumtionsrüge (Z 10) den in der…
…tatsächlichen Kenntnisnahme der Drohung durch das abwesende Opfer zu II./ einwendet, verfehlt sie die gesetzmäßige Darstellung, weil sie damit keine entscheidende Tatsache anspricht (RIS Justiz RS0093126, RS0106268 [T7]). [11] Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) zu I./ leitet nicht methodengerecht aus dem Gesetz ab (siehe aber RIS Justiz RS0116565…
…er darauf „gar nicht gekommen“ wäre), bekämpft die Rüge bloß unzulässig die Beweiswürdigung der Tatrichter, die ihre Überzeugung von der entscheidungswesentlichen (RIS-Justiz RS0093126 [T4]) Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) des Betroffenen, dass die von ihm gegenüber seinem Betreuer Stephan D***** geäußerten Drohungen gegen Abwesende an die Bedrohten…
…bei einer Drohung gegen einen Abwesenden auch erwiesen sein, dass die Drohung nach der Absicht des Täters dem Bedrohten zur Kenntnis gelangen sollte (RIS Justiz RS0093126), die Frau des Dominique Ta***** habe von den Drohungen jedoch nichts erfahren, legt er nicht dar, weshalb es erforderlich sein sollte, dass eine gefährliche Drohung…
…nicht anwesenden Person die Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) des Drohenden voraus, dass diese von der Mittelsperson an den Bedrohten weitergeleitet wird (RIS Justiz RS0093126 [T4]; Schwaighofer in WK² § 107 Rz 7; Kienapfel/Schroll , StudB BT I² § 107 RN 11 jeweils mwN). Der vom Erstgericht konstatierte…
…äußerte und deren Weiterleitung an den Bedrohten von seiner Absicht umfasst war (dazu 14 Os 132/05a, SSt 2006/7; RIS Justiz RS0093126 [T3 und T4]; Schwaighofer in WK² StGB § 107 Rz 7), erfolgte zu Recht (nicht im Urteilstenor, sondern) in den Entscheidungsgründen (US…
…10), es fehlten Feststellungen dazu, dass sich die Absicht des Beschwerdeführers auch auf Kenntnisnahme des Schreibens durch Michael Sc***** gerichtet gewesen sei (vgl RIS Justiz RS0093126), nicht dar, weshalb dies hier (für die Schuld- oder die Subsumtionsfrage) entscheidend sein soll. Im Übrigen bringt der Urteilssachverhalt eine entsprechende Absicht noch hinreichend deutlich…
…Tatseite des Angeklagten getroffenen Feststellungen in einer Wiedergabe der verba legalia erschöpfen (US 5), fehlt es an der bei Drohungen gegen Abwesende gebotenen (RIS Justiz RS0093126) Feststellung, dass die Weiterleitung der Drohung vom Empfänger an den Bedrohten vom Vorsatz des Berufungswerbers umfasst war. Da der eingangs dargelegte Begründungsmangel und der aufgezeigte…
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