RWA0000047 – ASG Wien Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ein Antrag auf Elternteilzeit, der tatsächlich nicht zur Erlangung der Elternteilzeit gestellt wird, sondern ausschließlich zur Erlangung des Kündigungsschutzes des VKG dient, ist nicht berechtigt (OGH 30.06.2022, 9 ObA 32/22 d).